Schwalm-Eder-Kreis erlässt Allgemeinverfügung für Abläufe im Einzelhandel sowie zur Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen
HOMBERG/EFZE. Mit den neuen Allgemeinverfügungen regelt der Landkreis die Abläufe und den Infektionsschutz im Einzelhandel sowie die Bestimmungen für Trauerfeiern und Beerdigungen. Die Anzahl von Kunden im Einzelhandel wird hierdurch in Abhängigkeit von der Größe der Ladenfläche geregelt und „Hamsterkäufe“ werden untersagt.
Seit dem Wochenende sind im Landkreis sechs weitere Person an dem neuartigen Coronavirus erkrankt. Stand 23. März 2020, 15:30 Uhr, sind aktuell 77 Menschen erkrankt. Der Schwalm-Eder-Kreis ist einer der am stärksten betroffenen Landkreise in Hessen.
Der niedrige Anstieg der Zahl von Neuinfizierten lässt sich durch die geringe Anzahl der durchgeführten Abstrichtests im Laufe des Wochenendes sowie durch die sehr starke Auslastung der Labore erklären und bedeutet keinesfalls, dass sich eine Entspannung der Situation im Schwalm-Eder-Kreis abzeichnet.
„Ich erwarte von den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass sich jeder an die nun geltenden Regeln hält und wir es so gemeinsam schaffen, die Ausbreitung des Coronavirus signifikant zu verlangsamen, sodass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommt“ so Landrat Winfried Becker zur aktuellen Situation im Schwalm-Eder-Kreis.
Zutrittsbeschränkungen für Verkaufsflächen
Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, den Zeitungsverkauf, Blumenläden sowie für Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte hat der Landkreis neue Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erlassen.
Je angefangener Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden. Für eine Verkaufsfläche von 500 Quadratmetern bedeutet dies maximal 25 Personen gleichzeitig, unter Anrechnung des Verkaufspersonals von beispielsweise drei Personen bedeutet dies 22 Kunden. Verlassen Personen den Verkaufsraum, dürfen Personen in gleicher Zahl eingelassen werden. Jede Person hat einen Einkaufswagen zu benutzen, wobei die Anzahl der Einkaufswagen auf die Anzahl der maximal zulässigen Personenzahl zu begrenzen ist. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ist dies nicht zu gewährleisten, muss die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum begrenzt werden, darf aber 15 Minuten nicht überschreiten. Dies gilt auch für Kontakte des Personals untereinander.
Mehrere Kassen dürfen ebenfalls nur mit einem Mindestabstand zu allen Seiten von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden, sollte keine geeignete Trennvorrichtung vorhanden sein. Flächen mit häufigem Handkontakt, zum Beispiel Türgriffe, Griffe, Handläufe und Einkaufswagen, müssen regelmäßig gereinigt werden.
„Hamsterkäufe“ sind mit der neuen Allgemeinverfügung ebenfalls verboten. Waren dürfen nur noch in einer haushaltsüblichen Menge an eine Person abgeben werden.
Die Allgemeinverfügung ist ab Dienstag, 24. März 2020, 08:00 Uhr, zunächst bis einschließlich dem 19. April 2020 gültig.
„Mit der neuen Allgemeinverfügung für den Einzelhandel wollen wir zum einen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beim Einkauf von notwendigen Lebensmitteln erhöhen, zum anderen aber auch allen Einzelhändlern eine Handlungsgrundlage bieten, um sich selbst sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt bestmöglich vor Infektionen zu schützen“, erläutert Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann die getroffenen Maßnahmen.
Trauerfeiern und Beerdigungen ebenfalls durch eine Allgemeinverfügung geregelt
Aufgrund vieler Fragen aus den Städten und Gemeinden erlässt der Landkreis auch für Trauerfeiern und Beerdigungen eine verbindliche Regelung. Trauerfeiern und Beerdigungen sollen im engsten Familien- beziehungsweise Freundeskreis stattfinden. Als Zielvorgabe wird eine Zahl von fünf Personen angesehen. Die absolute nicht überschreitbare Obergrenze liegt bei 20 Personen einschließlich Pfarrer, Beerdigungsinstitut und Sargträger. Die Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden und die teilnehmenden Personen müssen ebenfalls einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander halten, ausgenommen hiervon sind Personen des gleichen Haushalts.
„Obwohl Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum verboten sind, wollen wir mit dieser Allgemeinverfügung den Angehörigen auch in der aktuellen Situation die Möglichkeit geben, von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen und in Würde um diesen Menschen zu trauern. Dies muss für die engsten Angehörigen weiterhin möglich sein“, so Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Auf der Homepage des Landkreises sind unter www.schwalm-eder-kreis.de umfangreiche Informationen sowie die aktuell gültigen Erlasse und Anordnungen eingestellt. (wal)
7 Kommentare
Hier ist die Verfügung doch auch wieder viel zu detailliert wie so etwas ablaufen soll.
Was ist denn mit Menschen die Unterstützung brauchen und nicht in der Lage sind zu Hause oder in Wohngruppen zu Artikulieren was sie jetzt eingekauft haben möchten?
Jetzt sitzen diese Menschen zuhause oder auf der Gruppe und haben keine oder wenig Möglichkeiten noch an einem Menschenwürdigen Leben teilzunehmen.
Alleine bekommen sie einen einkauf nicht hin und mit 2 Personen dürfen sie nicht rein?
Auch finde ich nur weil ein paar Läden das Zählen der Personen über einen Einkaufswagen abfertigen, muss das nicht überall so geregelt werden!
Die Personen die die Abgezählten Wagen im Kaufland oder im Rewe schnell wieder einsammeln müssen können sich auch hinstellen und erst wieder jemanden rein lassen wenn einer an der Kasse fertig ist.
Und mal ehelich soviel zu einheitlichen Regelungen in Deutschland, vielleicht sollte auch mal eine Empfehlung ausgegeben nicht jeden Tag einzukaufen oder mal zu Zeiten gehen wo nicht so viel los ist das geht eben auch habe ich Heute und letzten Montag gemacht. Und ich habe nicht gehamstert sondern geplant eingekauft für eine Woche. Leider muss ich die nächsten Tage nochmal los und Toilettenpapier suchen das scheint ja doch sehr Schwer zu sein.
Ich Wünsche allen eine nicht so einsame Zeit
Markus Lappe
Jeder hat einen Einkaufwagen zu benutzen,, der Herr Becker hat wohl den Schuß nicht gehört!!!!!! Einkaufwagen wo jeder den Griff angrabscht das sind die größten Virenschleudern!!!!!
Ich benutze seit Jahren nur noch meinen eigenen Einkaufskorb Herr Becker !!!!
Hallo Jochen,
wenn einer den Schuss nicht gehört hat, dann bist du es!?!?!?!?!? Wie wäre es, wenn du nicht jede Maßnahme – ohne vorher nachzudenken – kommentieren würdest????? Es hat schon seinen Sinn, dass jeder einen Einkaufswagen benutzen soll. Damit wird sichergestellt, dass nur die erlaubte Anzahl der Personen gleichzeitig einkaufen geht und insbesondere im Kassenbereich der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Außerdem werden die Griffe der Einkaufswagen regelmäßig desinfiziert. Und wenn sich alle, auch DU!!!!, an die Hygieneregeln halten, d.h. vor allem Hände waschen und nicht ins Gesicht fassen, dann ist das Risiko mehr als gering. Und wenn dir das immer noch zu unheimlich ist, dann zieh Handschuhe an. Wahrscheinlich befinden sich auf dem Handy mehr Bakterien und andere Mikroorganismen als auf dem Griff eines Einkaufswagens. Außerdem sollst du den Griff nicht ablecken!!!! Und wenn ich dich immer noch nicht überzeugt habe einen Einkaufswagen zu benutzen, dann hoffe ich für dich, dass du nette Mitmenschen findest, die dir deinen Einkauf vorbeibringen. #stayhome
Mufasa informier dich mal besser bevor du hier deinen Senf abläst !!!!! Nur bei Edeka ist das mit dem Einkaufswagen so !!!! weil die
Bodygards wohl nich zählen können .. Im Übrigen habe ich ja bereits geschrieben das ich seit Jahren meinen eigenen Einkaufskorb benutze … Und auch nicht überall werden die Einkaufswagen desinfiziert… das habe ich selbst gesehen !!!! Und auch nicht jeder Edeka mach diese Spielchen mit … Besser sich erstmal schlau machen bevor Sie hier bla bla machen !!
Hallo Jochen,
die Allgemeinverfügung gilt für alle Supermärkte und nicht ausschließlich für Edeka. Vielleicht heißt es auch deshalb Allgemeinverfügung?!?!? Gemäß § 35 S. 2 HVwVfG ist Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (und wieder was gelernt heute). Hier kannst du dir auch mal die Allgemeinverfügung durchlesen: https://www.schwalm-eder-kreis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=105&id=409539
Es handelt sich bei den genannten Maßnahmen auch nicht um „Spielchen“, sondern um notwendige Maßnahmen die eine weiterhin schnelle Verbreitung des Sars-Cov-2 zu verhindern. Es freut mich immernoch, dass du SEIT Jahren deinen Einkaufskorb benutzt. Wann hast du den Griff das letzte Mal desinfiziert?!?!?!?! Ein Einkaufswagen ist aber so groß, dass du deinen Korb darin plazieren kannst. Ist das nicht großartig???? Ich kann es aber immer wieder betonen wie wichtig es ist, die Hygieneregeln einzuhalten! Hierzu auch ein toller lokaler Beitrag: https://nh24.de/2020/03/24/covid-19-wie-verhalte-ich-mich-richtig-amtsaerztin-klaert-auf/
Was mich aber brennend interessiert: Warum müssen Menschen wie du ständig ihren Groll über die derzeitigen Maßnahmen ablassen? Anstatt sich ständig aufzuregen und sich den Maßnahmen zu widersetzen, wäre es doch viel besser, wenn alle an ein und dem selben Strang ziehen, damit wir diese schreckliche Krise so schnell wie möglich beenden können. Aber dank Menschen wie dir verbreitet sich das Virus weiterhin schnell und unkontrolliert, wodurch das Leben anderer Menschen gefährdet wird. Wir sollten in der aktuellen Lage ein bisschen mehr Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen zeigen! #stayathome #einkaufswagen
Alternativ kann man auch bei den bekannten online Händlern einkaufen. Die haben kein Problem mit den Mengen und man muss keine Einkaufswagen und kein Bargeld anfassen, bei denen man sich mit dem Virus infizieren kann. Auch nach der Krise sollte man sich daran erinnern, wie man von Landrat und Einzelhandel bevormundet worden ist und dem online Handel wo immer möglich den Vorzug geben
Das wird aber Zeit,.dass Hamsterkäufen Einhalt geboten wird. Ich verstehe die Filialleiter nicht,.dass sie das nicht längst unterbunden haben. Seit 3Wochen versuche ich ein Päckchen Mehl oder ein Paket Klopapier zu bekommen…es ist nicht möglich. Die Kassiererin sagte daß es schon seit Wochen keine Mehllieferung mehr gegeben hat. Von der Politik wird Anderes suggeriert. Schuld daran sind die, die maßlos ihre Wägen vollpacken.
Na ja, vielleicht hab ich ja bald mal Glück.
Aber Gott sei Dank ist das nicht das Wichtigste.
Wollen wir hoffen, dass wir alles einigermaßen gesund überstehen und darüber nachdenken ob manches wirklich sein muß was uns vermeintlich das Leben verschönt,.aber letztendlich alles zerstört……
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