(aktualisiert) Drei Coronavirus-Fälle im Schwalm-Eder-Kreis
HOMBERG/EFZE. Im Schwalm-Eder-Kreis wurde am Donnerstag der erste Fall einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Betroffen ist ein 54-jähriger Mann aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis. Er hatte sich zu Beginn des Monats März, in Ischgl, in Österreich, aufgehalten, wie Stephan Bürger, Sprecher des Landkreises, informiert.
Dort war er gemeinsam mit einer Reisegruppe von insgesamt 10 Personen. Der Mann befindet sich in häuslicher Quarantäne. Er weist mittelschwere, grippeähnliche Symptome mit Fieber auf, die bisher keine weitere ärztliche Behandlung erfordern. Die gesamte Reisegruppe ist bereits durch das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises identifiziert. Bei allen wurde ebenfalls, bis zur Abklärung einer möglichen Infektion, präventiv häusliche Quarantäne angeordnet. Das beliebte Skigebiet in Ischgl wird ab dem 14. März seinen Betrieb einstellen. Dort hatten sich in den letzten Tagen über 15 Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Am späten Donnerstagnachmittag erhöhte sich die Zahl der positiv getesteten Personen auf drei. Es handelt sich bei den infizierten Personen um zwei Männer. Einer der Männer kommt aus dem nördlichen Schwalm-Eder-Kreis, zeigt leichte grippale Symptome mit Fieber und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Der im Jahr 1973 geborene Mann hat sich während des Skiurlaubs in Sölden infiziert. Der andere Mann kommt aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis, zeigt mittlere grippale Symptome jedoch ohne Fieber und befindet sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne. Der im Jahr 1988 geborene Mann hat sich ebenfalls während des Skiurlaubs in Ischgl infiziert.
Es war eine Frage der Zeit, wann der erste Infektionsfall auch im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt wird. Der Schwalm-Eder-Kreis hatte bereits vor einigen Tagen empfohlen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen. Inzwischen hat der Landkreis, eine Allgemeinverfügung erlassen, in der nachstehend aufgeführte verbindliche Regelungen angeordnet werden.
1. Die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwartenden Teilnehmenden insgesamt im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises wird untersagt.
2. Bei jeder öffentlichen und privaten Veranstaltung mit weniger als 1.000 erwartenden Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit mindestens der Angabe: Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) sowie der Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen.
3. Diese Liste ist vom Veranstalter für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren.
4. Diese Liste ist dem Gesundheitsamt vom Veranstalter auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen.
5. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 12.03.2020, 12:00 Uhr und gilt bis einschließlich 10.04.2020.
6. Eine Anfechtungsklage gegen diese Anordnung hat gem. §§ 16 Abs. 8, 28 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
7. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 – 4 enthaltene Anordnung gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes wird hingewiesen.
„Es geht nach wie vor darum, Zeit zu gewinnen und die Infektionsketten nach Möglichkeit zu unterbinden. Unsere Allgemeinverfügung orientiert sich an einem Erlass des Landes Hessen. Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass wir es bei dem Coronavirus mit einer weltweiten Pandemie zu tun haben und die Lage sehr ernst ist. Das bedeutet, dass landesweit alle Pandemiepläne hochgefahren sind und wir unser Handeln tagesaktuell und situationsbedingt daran orientieren“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Kaufmann appelliert gemeinsam mit dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ulrich Klinge, an die Menschen im Schwalm-Eder-Kreis die Situation nicht zu unterschätzen und sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten.
„Wir werden weitere Infektionen zu vermelden haben und damit rechnen müssen, dass die Zahl in den folgenden Tagen stark steigend sein wird. Gern informieren wir die Menschen in unserem Landkreis so aktuell, wie es uns möglich ist. Auf unserer Homepage, unter www.schwalm-eder-kreis.de, stellen wir umfangreiche Informationen ein. Ich sehe uns alle gemeinsam in der Verantwortung. Als Kreisverwaltung sehe ich uns aktuell gut aufgestellt. Unser zum Coronavirus einberufener Verwaltungsstab tagt regelmäßig und trifft zeitnah alle notwendigen Entscheidungen“, so Kaufmann weiter.
Das eigens für den Schwalm-Eder-Kreis eingerichtete Testcenter für Abstriche zum Coronavirus wird so bald wie möglich seine Arbeit aufnehmen. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurde vereinbart, dass das vom Landkreis zur Verfügung gestellte Testcenter, durch Mitarbeiter der KV Abstriche bei sogenannten Verdachtsfällen nimmt und einer Laboruntersuchung zuführt. Termine für Abstriche müssen zwingend vom Hausarzt, dem Gesundheitsamt des Landkreises oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst vereinbart werden (mit Überweisung). Es ist nicht möglich eigenständig im Testcenter einen Abstrich vornehmen zu lassen.
1 Kommentar
„südlicher Schwalm-Eder-Kreis“ genauer gesagt: „Schwalmstadt 21“
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