GEISMAR. Aufgefallen war ein VW-Golf der Polizei seit geraumer Zeit wegen seiner Lautstärke. Als sie ihn dann am Donnerstagnachmittag um 16:30 Uhr kontrollierten, verhielt sich der 19-jährige Fahrer des PKW zudem auffällig und Auto sowie Fahrer wurden gründlicher unter die Lupe genommen.
Bei der Kontrolle des Golfs um 16:30 Uhr wurden dann Veränderungen an der Auspuffanlage festgestellt, was ein Gutachter bestätigte. Statt der erlaubten 71 dB(A) wurden 96 dB(A) gemessen. Außerdem waren die Rückleuchten mit dunkler Folie beklebt und die Bereifung war nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist somit erloschen und es bleibt weiterhin sichergestellt.
Bei dem jungen Fahrer führten die Beamten wegen seines Verhaltens einen Drogentest durch, der positiv reagierte und eine Blutentnahme nach sich zog.
Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmittel und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegegegen Erlöschen der Betriebserlaubnis gegen den 19-Jährigen wurden eingeleitet. (ots/beg)