KASSEL. Für viele Autofahrer beginnt mit der vierten Adventswoche eine besonders beschauliche Zeit: Sie trennen sich für einen, zwei oder drei Monate von ihrer Fahrerlaubnis. Innerhalb von 24 Stunden verdoppelt sich in der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel alljährlich die Zahl der eingehenden Dokumente.
Zwischen 22 000 und 23 000 Führerscheine werden in Hessen jährlich eingezogen; am häufigsten und in Zusammenhang mit einem Bußgeld als Sanktion für zu schnelles Fahren in extremen oder wiederholten Fällen.
Zählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBS in den übrigen Wochen des Jahres täglich noch 80 bis 100 Führerscheine, die eingehen, so sind es an manchen Tagen in der Vorweihnachtszeit mehr als 300. Der Hintergrund: Vielfach werden Fahrverbote mit Schonfrist ausgesprochen. Das bedeutet, der Betroffene hat von da an vier Monate Zeit, die Fahrerlaubnis für die vorgesehene Fahrverbotsfrist bei der Bußgeldstelle abzugeben, wo er für diesen Zeitraum aufbewahrt wird. Das Fahrverbot wird also spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam, und es beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der Bußgeldstelle. Überdurchschnittlich viele Autofahrerinnen und –fahrer beginnen die Fahrverbotsfrist mit dem Weihnachtsurlaub.
Auf Platz zwei der bevorzugten Monate für den Verzicht auf den Führerschein zählen der Februar als kürzester Monat des Jahres sowie auf Platz drei die Ferienzeit im Sommer. (pm)