KASSEL | GUXHAGEN. Ein betrunkener Autofahrer (27) prallte am Mittwoch gegen 0:40 Uhr auf der Altmarktkreuzung in Kassel mit dem Pkw eines 22-Jährigen aus Guxhagen (Schwalm-Eder-Kreis) zusammen. Anschließend flüchtete der 27-Jährige von der Unfallstelle und missachtete dabei das Rotlicht mehrerer Ampeln. Der Guxhagener und sein Beifahrer blieben dem Flüchtenden aber auf den Fersen und verständigten zeitgleich die Polizei.
Der 22-Jährige war mit ihrem VW Golf aus Richtung Stern gekommen. An der Kreuzung wartete er an der roten Ampel in Richtung Fuldabrücke auf Grün. Hinter ihm hatte es sich der 27-Jährige aus Kassel in seinem 3’er BMW offenbar anders überlegte und versuchte an dem Golf vorbei auf die Linksabbiegespur in Richtung Katzensprung zu fahren. Dabei touchierte er den Golf hinten links. Als man den Unfallverursacher daraufhin ansprechen wollte, soll dieser Gas gegeben haben und mit seinem Wagen über die rote Ampel in Richtung Katzensprung geflüchtet sein. Im weiteren Verlauf seiner Flucht über die Ysenburgstraße, die Schützenstraße, die Kurt-Wolters-Straße bis in die Hoffmann-von-Fallersleben-Straße, soll der 27-Jährige dann erneut mehrfach über rote Ampeln gefahren sein. Am Lutherplatz endete seine Fahrt. Hier nahm ihn die alarmierte Streife des Polizeireviers Mitte schließlich fest. Der Mann pustete 1,7 Promille.
Der 27-Jährige muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verantworten. Da der aus dem Irak stammende Mann zudem offenbar nicht im Besitz eines Führerscheins ist, leiteten die Beamten auch Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ein. Bei dem Unfall entstand ein Schaden in Höhe von 1.000 Euro. (wal | ots)
2 Kommentare
Hallo Kevin,
grundsätzlich ersetzt die Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeuges – so denn eine vorhanden war – den Schaden und nimmt dann Rückgriff auf den Schadensverursacher, der – wie in diesem Fall – grob fahrlässig die Schäden verursacht hat und die Haftpflichtversicherung von der Leistung gegenüber dem Fahrzeugführer/-Halter befreit hat. Der Geschädigte soll ja seinen Schaden ersetzt bekommen. Die Versicherung hält sich zunächst an den alkoholisierten Fahrer. Wenn der nicht zahlen kann – oder will – wird der Anspruch durch eine Klage gerichtlich festgestellt. Die festgestellte Forderung wird dann an ein Inkasso-Unternehmen zu einem Teilbetrag des Anspruchs „verkauft“ und dieses vollstreckt dann 30 Jahre gegen den Schuldner. Je nachdem, wie oft vollstreckt werden muss oder wie lange das dauert…- es kommen immer mehr Kosten auf den Deliquenten hinzu.
Ich möchte nicht in seiner Haut stecken… Er hatte ja noch „Glück“- bei Personenschäden sprechen wir über ganz andere Summen….
Wenn der Schaden beglichen wird, fresse ich einen Besen. Und den noch Quer
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