GIEßEN. Zu tumultartigen Szenen kam es am Sonntag in der Bahnhofstraße in Gießen. Offenbar hatte eine fünfköpfige Gruppe die Besatzung eines Streifenwagens mehrmals angegriffen und attackiert. Nachdem weitere sieben Streifenwagen unterstützen, konnte die Situation beruhigt werden. Es kam zur Festnahme der Verdächtigen, die später wieder in die Freiheit entlassen werden mussten.
Eine Streife der Wachpolizei hatte am frühen Sonntagmorgen im Rahmen einer üblichen Verkehrskontrolle einen BMW angehalten. Während die Kontrolle der beiden Insassen (22 und 48 Jahre alt) ohne Auffälligkeiten verlief, drängten sich fünf offenbar unbeteiligte Personen zwischen die Streifenwagenbesatzung und die zu kontrollierenden Personen. Offenbar versuchte das Quintett die polizeiliche Maßnahme zu stören und zeigte sich dabei gleich zu Beginn äußerst aggressiv gegenüber den beiden Wachpolizisten. Trotz mehrfacher Aufforderung entfernten sich die Verdächtigen nicht vom Kontrollort. Vielmehr bedrängten sie nunmehr tätlich die beiden Polizisten. Auch nach dem Einsatz von Pfefferspray umringte die Gruppe die Wachpolizisten und versuchte mehrmals, sie anzugreifen. Um eine Verletzung zu verhindern, mussten die Polizisten teilweise auch den Schlagstock einsetzen. Auffällig war auch, dass Personen aus der Gruppe, die wahrscheinlich auch alkoholisiert waren, ihre Angriffe vermutlich mit einem Handy filmten.
Wenig später trafen sieben weitere Streifenwagen in der Bahnhofstraße ein. Zwei der Verdächtigen konnten noch am Kontrollort festgenommen werden. Drei weitere Personen konnten im Zuge der eingeleiteten Fahndung in einem Döner-Laden in der Nähe festgenommen werden. Bei den Verdächtigen handelt es sich allesamt um polizeilich bekannte Personen. Drei Verdächtige, im Alter von 21- und 25 Jahren, kommen aus Dillenburg und besitzen die türkische Staatsangehörigkeit. Die beiden anderen mutmaßlichen Täter sind Asylbewerber aus Afghanistan (17 Jahre) und Somalia (16 Jahre) und wohnen in Eschenburg bzw. Dillenburg. Die Gruppe wurde aufgrund eines fehlenden Haftgrundes am Sonntagabend nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Drei Verdächtige hatten durch den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock leichte Verletzungen erlitten.
Die Gießener Kripo hat ein Verfahren wegen Landfriedensbruch, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass sich die beiden Insassen des zu kontrollierenden BMW und die Verdächtigen nicht kannten.
Die Polizei sucht weitere Zeugen, die etwas von der Attacke mitbekommen haben. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Gießen unter der Rufnummer 0641-7006 2555. (ots)
60 Kommentare
Schöne Rechnung, 15.000 Euro sind ja schonmal ne Hausnummer. Und jetzt rechnen Sie die Arztkosten für die gesundheitliche Rundumsanierung von 28 Personen, die Sachleistungen (Erstausstattung mit allem), die Kosten für die Rundumbetreuung bei allen Behördengängen, die Kosten für Sprach-und Integrationskurse, für Kindergarten und Schule, GEZ, Anwälte etc dazu…
Welchen Teilverstehen sie eigentlich nicht. Angenommen, die Frauen hätten sich mit den Kindern allein auf den Weg gemacht, würden siedas Geld auch bekommen und nicht der Mann. Sie hassen einfach jeden Flüchtling und hier im Artikel handelt es sich nicht um die von verhasste Gruppe.
Dieter Nuhr sagte mal zu Menschen, die permanent jeden Mist glauben und verdrehen und dann von sich geben …“ früher nannte man das kotzen…“
Die obszöne Verschleuderung unseres Wohlstandes für diese abartig archaische Kultur könnte mich in der Tat zu schwallartiger Entleerung meines Mageninhaltes durch den Mund bringen. Doch dafür ist mir das Essen zu schade.
Ach sie Ärmster aber auch. Darf ich ihnen mein Hungertuch zum Knabbern leihen? Ich wusste nicht, daß sie persönlich soviel finanziellen Schaden genommen haben. Bei diesem Beitrag kamen ihnen aber alle Superlative über ihr Ersatzhirn
Mal abgesehen davon, dass es keine gesundheitliche Rundumsanierung gibt, bleibt es dabei, dass eine vergleichbare deutsche Familie, außer Sprach- u. Integrationskurs, die gleichen Leisten erhält. Und darum ging es ja ursprünglich.
1. Eine vergleichbare deutsche Familie gibt es nicht, weil Polygamie hier verboten ist.
2. Wir ermöglichen einen Mann, sich einen Harem zu halten.
3. Solche Privilegien fordern inzwischen auch immer mehr »einheimische« Moslems ein.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html
Polygamie im Sinne der Vielehen sind in Deutschland verboten, richtig. Deshalb werden diese auch bei Migranten nicht anerkannt.
Ansonsten ist Polygamie in Deutschland auch recht weit verbreitet, zwar nich in Form der Vielehe, dafür aber in Form von Ehebruch. Ich erinnere da mal an den ach so christlichen Seehofer. Und der ist beileibe kei Einzelfall.
Versuchen Sie mal, Ihre Geliebte, so Sie eine haben, beim Sozialamt anzumelden.
Oder steuerlich anzusetzen.
Sie spitzfinden.
Zella, waren Sie gestern wieder im Swingerclub?
Noch mal: Mehrehen werden auch bei Migranten in Deutschland nicht anerkannt. Es kann nur eine Frau familienstandsrechtlich privilegiert sein, egal ob Deutscher oder Migrant. Und das wissen Sie auch selber ganz genau.
Herr Horn, das klingt wie »Schwarzarbeit ist aber doch verboten, also kann es sie nicht geben«.
Mit jedem Moslem, der hier seinen Harem installiert, wird das Verbot der Polygamie weiter unterlaufen und geschliffen.
Migranten kommen immer besser davon als Einheimische ,sie genießen halt Privilegien weil wäre das nicht so,würden sofort wieder Rassistische Vorurteile fallen und es hieß wieder die Ausländer sind immer die Bösen und damit versucht man das gleich Vorzubeugen.
Was sie schreiben ist doch bereits rassistisch. Migranten kommen nicht besser davon als Einheimische. Meine Jungs können ein Lied davon singen, die sehen nämlich eher südländisch aus und raten sie wer grundsätzlich immer und überall kontrolliert wird. Ob öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte und ja auch gern von der Polizei. Da staut sich völlig unbeabsichtigt selbst beim friedfertigsten, ehrlichsten Menschen eine Wut auf. Also überdenken sie ihre Vorurteile
Unsinn, racial profiling ist ein sehr sinnvoller Modus Operandi, wenn bestimmte Typen auch tatsächlich krimineller sind, als zB »typische« Deutsche. Die Erfolgsquote ist einfach höher, und der Aufwand reduziert.
Ist Unsinn ihr Lieblingswort? Ihre Ergüsse kann man leider nicht mehr als Unsinn bezeichnen.
Ich rede von verdachtsunabhängigen Kontrollen, die Menschen diskriminieren. Es ging im übrigen nur um die Ausage, daß Migranten besser behandelt werden als Deutsche und mehr Privilgeien genießen. Das ist mehr als Unsinn
Nennen Sie mir ein (1!) Beispiel, wo ein deutscher Mann 4 »Ehefrauen« und 23 Kinder sein Eigen nennt, und vom Staat mit 30.000 EUR bedingungslosem Grundeinkommen monatlich unterstützt wird, damit er sich weiter auf seine Zeugungsfähigkeit konzentrieren kann. Eins.
– Für »Flüchtlinge« mit X Ehefrauen gibt es inzwischen mehrere. Welches andere Wort, als Privilegien kennen Sie dafür (außer »epochale Dämlichkeit«)?
https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/westerwald_artikel,-syrischer-geschaeftsmann-reist-mit-vier-ehefrauen-und-23-kindern-ein-_arid,1539821.html
Was soll denn diese künstliche Aufregung schon wieder?
X Personen bekommen Y Zuwendung. Vollkommen egal ob nun in einer Mehrfachehe oder Einzelpersonen. Ganz im Gegenteil, dadurch, das es sich um Bedarfgemeinschaften handelt, werden die Beträge sogar geringer als bei Einzelpersonen. Und die 30.000,– € habe Sie sich ja auch aus den Fingern gesogen. Ganz abgesehen ist das ja nun auch ein sehr extremes und extrem seltenes Beispiel.
Abgesehen davon ist auch da überhaupt keine Bevorzugung zu sehen. Wenn Sie verheiratet wären, drei Ex-Frauen und eine entsprechende Anzahl an Kindern hätten, bekämen Sie und Ihre (Ex-) Familie genau die selben Zuwendungen.
Man kann zu Vielehen ja stehen wie man will, sie sind aber auch nicht verwerflicher, wie eine Geliebte, von der die Ehefrau nichts weiß – was ja nun bei Ur-Deutschen auch kein Ausnahmefall ist.. Im Gegenteil, bei der Vielehe wird wenigstens mit offenen Karten gespielt.
Herr Horn, ihre Rabulistik ist amüsant, Sie reden alles schön, was Ihnen nicht ins Weltbild passt.
Die 30.0000 Euro im Monat sind nicht aus den Fingern gesaugt, sondern die offizielle Zahl.
Das Geld entspricht übrigens dem Nettolohn von ca 19 Handwerksgesellen, die dafür hart arbeiten müssen, wâhrend der Pascha, wie gesagt, weiter eine Zeugungsfähigkeit ausleben kann… evtl heiratet er ja eine 5.Frau. Leisten könnte er es sich, wir bezahlen es ja…
https://www.deutscherarbeitgeberverband.de/klartextfabrik/2016_10_03_dav_klartextfabrik_frauen-kinder.html
Leider bleibt uns auch der Autor des Arbeigeberverbandes schuldig, wie er auf den Betrag von 30.000 € kommt.
Ich habe das mal überschlägig nach den ALG 2-Leistungen berechnet.
Fünf Erwachsene mit je 415,– € bekommen zusammen 2.075,– €
23 Kinder mit durchschnittlich jeweils 300,– € sind 9.900,– €.
Dazu noch jeweils die Miete für vier Wohnungen zu je 1.000,–.
Macht dann insgesamt 12.975,– €. Auf Grund der Unschärfe runde ich das gerne auf 15.000,– € auf.
Wie gesagt, dass sind die Zahlen nach ALG 2, wenn es sich um Leistungen nach dem Asybewerberleiszungsgesetz handelt, kann man noch mal 10% abziehen.
Immer noch viel Geld, aber genau die selben Leistungen würde eine deutsche Familie dieser Größe bekommen.
@waldenmonk
Die Rede war von verdachtsunauffälligen Kontrollen und sie lenken gleich wieder ab kommen mit Zahlen die völlig nebulös sind, das hat ihnen Martin_Horn vorgerechnet. Im Grund ist zu dem von ihnen aufgeworfenen Thema auch alles gesagt und ich schließe mich der logischen Schlußfolgerung von Martin_Horn. Einzig wäre noch hinzuzufügen, daß es in Deutschland sogar Agenturen gibt, die Alibis an Männer vergibt, die den Wunsch nach mehr Frauen und Familien nachgehen.
soll natürlich „verdachtsunabhängig“ heißen
Scheinbar lesen dei meisten nur was sie meinen, dass es schieflaufen würde. Dass die ganze Angelegenheit juristisch weiter läuft, wir selten wahrgenommen, weil es keine große Berichte mehr darüber gibt. Alle diese Delikte werden von der Justiz abgearbeitet und sanktioniert. Man muss eben auch die kleinen Berichte über Verurteilungen lesen. Um auf die USA zu kommen, die wurden ja von @ADRIAN erwähnt, dort hätte es vermutlich Tote gegeben. Man muss auch daran erinnern, das deutsche, alkoholisierte Jugendliche auch gerne die Ortnungskräfte provozieren. Wenn da so hart durch gegriffen würde, wie es sich viele wünschen, möchte ich gerne die Möchtegernjuristen als Eltern sehen.
Für vernünftige Argumente sind Viele leider nicht mehr empfänglich.
Zitat: „Die Gruppe wurde aufgrund eines fehlenden Haftgrundes am Sonntagabend nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.“
Toll!
Und was sagt Wikipedia dazu?
„“In manchen Fällen hängt die Dauer des Gewahrsams mit einem Ereignis bzw. Anlass zusammen. Der Grund der Maßnahme entfällt dann mit dem Ende des Ereignisses (zum Beispiel der Ladenschluss bei einem Ladendieb oder das Ende einer aufgelösten Demonstration). Eine richterliche Entscheidung ist in Deutschland gemäß dem Grundgesetz unverzüglich herbeizuführen. Eine Verzögerung führt hier zur Rechtswidrigkeit des aus eigener Machtvollkommenheit der Polizei vorgenommenen Gewahrsams. Die Maßnahme kann bis zum Ende des darauf folgenden Tages dauern. Der in Gewahrsam genommene muss entweder einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann anhand der Protokolldaten prüft, ob Gründe für eine Untersuchungshaft vorliegen, oder er muss nach Ablauf der Frist wieder auf freien Fuß gesetzt werden.““
Kann es sein, dass für die Polizei in Gießen Wikipedia & Internet genauso Neuland ist, wie für unsere native Kanzlerin?!
Also, sie sind definitiv dümmer, als die Polizei erlaubt. Mit dem Jurastudium hat es wohl mangels passablem Schulabschluß nicht gerreicht
Sie sollten nicht (beleidigend) von sich auf andere schließen!
Oder glauben Sie, tatsächlich schlauer zu sein, als die Autoren von Wikipedia!
Die Sachkunde der Wikipediaautoren wird gar nicht in Frage gestellt.
Allerdings entscheiden nicht die Polizeibeamten darüber ob ein Haftgrund besteht, sondern ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Und die werden mit Sicherheit nicht bei Wikipedia nachschauen, ob ein Haftgrund vorliegt.
Sorry, aber darum geht es überhaupt nicht.
Es geht ausschließlich darum, wie lange die Polizei (bis zur Haftrichterentscheidung) jemanden festsetzen darf.
Und das sind immer noch bis zu 24 Stunden. Und tätlicher Widerstand gegen die Saatsgewalt ist – ggf. nicht in Gießen, aber sonst bundesweit – definitiv ein Haftgrund!
Aber einen Stepp weitergedacht, haben Sie vermutlich sogar irgendwie recht.
Denn gleichgültig ob in Ellwangen, Eschwege oder Gießen. Grundsätzlich ist es nicht unsere, sondern die Angelegenheit der Polizei, wie sie sich selbst zu Gehilfen der Abschiebeverhinderungsindustrie, zum nicht mehr ernst zu nehmenden Watschenmann, ja, zum Deppen der Nation macht!
Oh Gott.
Der Haftrichter entscheidet ob ein Haftgrund für die Untersuchungshaft besteht. Die Gründe für eine U-Haft finden sich in der StPO. Das wären Fiucht- u. Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr, kein fester Wohnsitz sowie die besondere schwere der Tat.
Über das Strafmaß, in dem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit eine Haftstrafe wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach §114 StGB, entscheidet ein oder mehrere Richter in einer Hauptverhandlung.
So was lehrnt man doch eigentlich schon in der Schule.
Nun ja, zu meiner Schulzeit befand sich halt BP Lübke gerade auf einen Staatsbesuch in Liberia und hat dort seine Rede mit den Worten begonnen: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger!“ Und im Kloster Breitenau waren die leichten, minderjährigen „U21- Mädchen“ untergebracht, die beim Sex für Nylonstrümpfe von der US-MP vor Amikasernen erwischt wurden.
Anders ausgedrückt; unsere Rechtsbelehrung im Schulunterricht hatte damals noch andere Themen als die politisch korrekte Festsetzung diverser deutscher Kulturbereicherer!
Abgesehen davon… Was macht Sie so sicher, dass diese Personengruppe aus Gießen gemäß §114 StGB zur Ihrer angesetzten Hauptverhandlung erscheint und umständehalber nicht längst weitergezogen ist?
Kommen Sie jetzt ja nicht mit „sesshaften Türken“, den dass war ein gewisser Herr Mehmet Göker allemal!
Na klar, weil ein Türke sich abgestzt hat, setzen sich alle Türken ab.
Hagen, das Lübke Zitat ist erfunden.
https://www.zeit.de/2002/14/200214_stimmts_luebke.xml
Am einfachsten geht das für sogenannte Deutschtürken mit Doppelpassnatürlich, da hat Hagen recht!
Ab in´s Flugzeug und dahin zurück wo die Polizei noch etwas anders solche Dinge regelt.
Sochen Unsinn schreiben die, die nach Härte und gegen Asylbewerber sind. Was soll das für ein Recht sein, wenn man STraftäter ind Flugzeug setzt und in die Heimat zurück bringt? Das hat doch mit Recht nichts zu tun. Andere sprechen von der vollen Härte des Gesetzes, die solche Täter treffen soll. Wie kommt sich ein deutsch Straftäter vor, wenn er zu drei Monaten verdonnert wird und ein Nordafrikaner wird einfach ausgeflogen. Das ist doch ein Freibrief für Schläger und Straftäter, wenn sie aus Deutschland weg wollen, weil die Zuwendungen gestrichen werden, verpügeln sie einen Deutschen und werden aus lauter Dankbarkeit nach Hause geflogen.
Ist zwar kompletter Unsinn, was Sie schreiben (die wehren sich nämlich mit Zähnen und Klauen und nützlichen einheimischen Idioten dagegen, abgeschoben zu werden), wäre jedoch Klasse, wenn die bösen Buben tatsächlich beim ersten Fehltritt die Rückfahrkarte spendiert bekämen.
Dann erzählen Sie mal, wie viele Abschiebzngen haben Sie denn begleitet? Von wo gingen den die Flüge ab, von Frankfurt, oder Köln oder vielleicht von Hannover? Natürlich gibt es unwillige Ausreisepflichtige, die halten sich aber ehr in Grenzen.Die meisten Abgeschobenen gehen ohne großes Murren und steigen in die Busse mit der Habe, dann werden sie zu den jeweiligen Flughäfen gefahren und mit Ticket den Bundespolizisten übergeben. In der Regel wird eine Rückreise nur durch Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Seltener wird die Polizei um Mithilfe gebeten und noch seltener werden Rückreisende gefesselt.
Die Frage nach meiner Anwesenheit bei Abschiebungen ist ein billiger argumentativer Trick. Fragen Sie das auch jemanden, der die Mondlandungen für real hält?
Und was den Widerstand gegen Abschiebungen angeht: googeln Sie mal »Ellwangen«. Da sehen wir den ersten Vorschein organisierten »Widerstandes« bzw. des »Sich-Nehmens-was-einem-zusteht«.
Ich bedauere täglich mehr, daß nicht die politisch Verantwortlichen und ihre willigen Hurra-Antipatrioten Ofer dieser Entwicklung werden, sondern Polizisten und einfache Bürger.
Der Polizei kann man ja noch nicht einen Vorwurf machen,greifen Sie härter durch,werden Sie ja noch von den Medien und der Justiz angemacht.
Die Politik ist schuld. Sie hat die Polizei über viele Jahre weichgespült. Hartes Durchgreifen war nicht gewollt, da ging man gerne gegen die eigene Polizei vor. Erst mal gegen Beamte ermitteln, da war man schnell dabei. Misstrauen ganz weit vorne. Stellenabbau und besonders in Hessen gepaart mit Lohnkürzung unter der CDU, das hat man den Polizisten gerne gegönnt. Nun bekommt man die Quittung dafür.
Das ist die erste Etappe zum Bürgerkrieg
Unglaublich. Das sind Testballons. Nach Ellwangen wird jetzt ausgetestet was man gegen die Polizei alles machen kann ohne Strafe. Und das wird sich resend schnell verbreiten in ihren Netzwerken.
Auch unglaublich: Die HNA kürzt das unangenehme weg. Täterherkunft. Hier schon mal schön, dass der Polizeibericht dies beinhaltet und NH24 das auch so übernommen hat. Ist ja keine Selbstverständlichkeit. Und ja: Es ist wichtig zu wissen..
Stimmt, diese Menschen sind ein sehr robusteres Auftreten des Staates gewohnt, unsere weichgespülte Polizei und Justiz sind dem nicht gewachsen. Wir erleben den Beginn der Blüte des blauen Wunders.
Das stimmt. HNA schreibt „Junge Männer attackieren Polizeistreife“
https://www.hna.de/welt/giessen-maenner-attackieren-polizisten-bei-verkehrskontrolle-9847923.html
Als mitdenkender Leser weiß man bei „jungen Männern“ i.d.R. aber sofort Bescheid 😀
Die HNA sperrt bei so etwas grundsätzlich die Kommentare. Zu feige für die Diskussion.
Welche Gesetzeshärte? Wenn es angemessene Gesetze in Deutschland gebe, würden die Typen nach Angriffen auf Polizeibeamte nicht am selben Tag wieder lachend durch die Gegend ziehen. Durchgegriffen wurde ja im Rahmen des zuässigen. Man kann vom Polizeiapparat der USA halten was man will, aber dort hätten zwei Beamte die Lage entweder direkt bereinigen können bzw. dürfen. Vermutlich wären sie aber gar nicht esrt bedrängt worden. Hier braucht man vor zahnlosen Tigern eben keine Angst zu haben.
Die Polizei hat Pfefferspray und Schlagstock eingesetzt. Wie hätte das denn Ihrer Meinung nach bereinigt werden sollen?
Die volle Härte des Gesetzes wendet dieser Staat nur noch an, gegen schon länger hier Lebende ohne Migrationshintergrund.
Ich befürchte, Sie glauben den Quatsch auch noch, den Sie da schreiben.
Ist es wirklich Quatsch, wenn Bin Ladens Leibwächter unbehelligt und gut vom deutschen Staat versorgt, hier lebt, GEZ Verweigerer jedoch ins Gefängnis kommen, dieses als »2-Klassen Härte des Gesetzes« zu bezeichnen?
Wenn man Äpfel mit Bananen vergleicht….
Der, durchaus unsympathische Typ, hat sich – im Gegensatz zu der GEZ-Verweigerin – nach deutschem Recht schlicht und einfach nichts zu Schulden kommen lassen.
Ohne Worte. Warum wird hier nicht durchgegriffen und den polizeibekannten Tätern nicht die volle Härte des Gesetzes gezeigt ? So jedenfalls werden sie motiviert weiter zu machen wie bisher. Passieren tut denen ja nix …….
Nur weil man die nicht U-haft gesteckt hat, heißt das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden.
Sicher werden die Jungs verurteilt ? Aber was blüht denen denn ? Wenn es gut läuft ein paar Sozialstunden und Bewährung. Und die gibt’s auch beim nächsten mal. Wäre gut wenn man mal ein Exempel statuiert und die alle eine Zeit lang wegsperrt und JEDEM der das nachmacht zeigt, genau das passiert wenn Du unsere Polizei angreifst.
Viele von denen lachen sich doch schief. Die wissen genau das denen nichts passiert und machen munter weiter.
Bei tätlichem Angriiff auf Vollstreckungsbeamte wird es nicht bei Sozialstunden bleiben. Mindeststrafe sind drei Monate Freiheitsentzug.
Die Freiheitsstrafe wird doch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt.
Abschreckung sieht anders aus.
Warten wir es ab.
Übrigens, auch Bewährungsstrafen sind ein Abschiebegrund.
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