KASSEL. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag die Einstufung des hessischen Landesverbandes der AfD als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bestätigt. Die Beschwerden der Partei sowie des Landes Hessen gegen frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden blieben damit ohne Erfolg.

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