Untersuchungshaft wegen Mordes
ALSFELD. Im Falle des Tötungsdeliktes in der Obergasse in Alsfeld am vergangenen Samstag (wir berichteten) hat das Amtsgericht Alsfeld auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Montag Haftbefehl gegen den 35-jährigen Ehemann der Frau wegen des dringenden Verdachts des Mordes aus niedrigen Beweggründen erlassen.

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