TREYSA. Wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz hat das Amtsgericht in Treysa einen 28 Jahre alten Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises hatte den Mann im März 2020 unter häusliche Quarantäne gestellt und ihm untersagt, seine Wohnung zu verlassen, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit.

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