Betreuungsbehörde sucht Interessierte für verantwortungsvolle Aufgabe
LAUTERBACH. Gesundheitliche, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten in Teilen oder vollständig nicht mehr selbst regeln können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer angewiesen und bekommen – je nach Bedarf und auf Antrag beim Amtsgericht – übergangsweise oder für längere Zeiträume rechtliche Betreuerinnen oder Betreuer zur Seite gestellt.

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