
©Wittke-Fotos-nh24
SCHWALMSTADT. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Ermittlungen gegen vier Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf eine 20-jährige Frau am 24. Oktober 2024 in Schwalmstadt-Ziegenhain eingestellt. Ein Sprecher der Behörde teilte mit, es habe sich kein hinreichender Tatverdacht wegen Totschlags ergeben.
Ablauf des Geschehens
Nach einem Gutachten hatten die Polizisten insgesamt 13 Schüsse auf die Frau abgegeben. Zuvor war die 20-Jährige stark alkoholisiert auf das Gelände der Polizeistation in Schwalmstadt gefahren. Ob sie selbst auf die Beamten geschossen hatte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Sie wurde von mindestens zwei Kugeln getroffen. Ein Schuss hatte die tödlichen Verletzungen verursacht.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es spreche vieles dafür, dass die Frau nicht geschossen habe. In ihrer Softairwaffe sowie am Tatort sei keine Munition gefunden worden. Dennoch könne die Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Kunststoffkugeln verloren gingen oder unentdeckt blieben.
Rechtliche Einordnung des Einsatzes
Kriminologen bewerteten den Polizei-Einsatz trotz des tragischen Ausgangs als rechtlich gedeckt. Die Beamten befanden sich laut Expertise in einer Ausnahmesituation, in der sie in Sekundenbruchteilen zu handeln hatten. Täuschend echte Waffen können eine unmittelbare Einschätzung der Gefahr unmöglich machen und rechtfertigen laut Fachmeinung den Schusswaffengebrauch im Rahmen der Einsatzregeln.
Hintergrund zum Vorfall
An dem Schusswechsel waren drei Polizisten und eine Polizistin beteiligt. Sie blieben körperlich unverletzt. Die Frau war zuvor nach einem Alleinunfall in der Friedrich-Ebert-Straße in Treysa festgenommen und später wieder entlassen worden. Anschließend kehrte sie mit dem beschädigten Fahrzeug zur Polizeistation in Ziegenhain zurück. Dort kam es zu der Konfrontation, während sich die Beamten vor dem Dienstwechsel im Außenbereich aufhielten.
Hintergrund: Softairwaffen
Softairwaffen, auch Airsoft-Waffen genannt, verschießen kleine Kunststoffkugeln mit einem Durchmesser von meist sechs Millimetern. In Deutschland gelten sie je nach Geschossenergie als Spielzeug oder als erlaubnispflichtige Schusswaffen. Modelle mit einer Mündungsenergie unter 0,5 Joule sind ab 14 Jahren frei verkäuflich, leistungsstärkere Varianten dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Trotz ihrer oft realistischen Optik sind Softairwaffen nicht tödlich, können jedoch Verletzungen verursachen und werden von Polizei und Sicherheitskräften in Bedrohungslagen wie echte Schusswaffen behandelt. (wal)




15 Kommentare
😅Fazit: Bei Fahrzeug oder Personen Kontrollen bitte den Personalausweis gaaanz langsam aus der Gesäßtasche ziehen und übergeben. Sonst war’s das dann möglicherweise für die eine oder den anderen.😉
@DANIEL KÜBELBÖCK
Wie Hirnlos muss man sein und der Name Sagt eigentlich schon alles und der Kübelböck ist bekanntlich schon bei den Fischen.
@ Jochen typischer Hunde Name
Diagonal gelesen + Fotos:
Schwalmstadt. 4 Beamte. 13 Schüsse. Bereich wird Videoüberwacht. Keine ca. 6 mm großen „Kugeln„ gefunden. Spielzeug Waffe leer. Frau tot. OMG 😟
Was ich nicht verstehe, drei Polizisten haben geschossen. Wenn jeder einmal schießt und gar von Täter gar nicht zurück geschossen wird, warum stellt man das Feuer nicht ein ?
Klaro, einfach mal schauen, was so passiert…. Nein der Beschuss endet wenn der Gegner offensichtlich kampfunfähig ist. wenn nun einer von den beiden Treffern tödlich war ist es halt Pech. Und klar hört sich 13 Schüsse viel und nach Wildwest an, aber das sind bei vier Beamten drei Schüsse die parallel gleichzeitig wahrscheinlich innerhalb von wenigen Sekunden abgegeben worden sind….
Das ist die einzig richtige Entscheidung! Vielen Dank an alle Schutzmänner, dass sie jeden Tag den Arsch für unsere Sicherheit riskieren!
es schießt nicht jeder einmal!!!! Jeder würde sein Magazin leer ballern schon zum Eigenschutz !!!
Was für zwei „Hirnlose“ Kommentare…..
Daniel Kübelböck sie würden sich auch lieber erschießen lassen, bevor sie sich verteidigen würden oder ? Außerdem wurde nicht das Präsidium angegriffen , sondern die sich darin befindenden Beamten. Das es sich bei ihrer Waffe um keine echte Schusswaffe gehandelt hat, konnte niemand ahnen.
Die Polizisten hätten ihre eigene Mutter nicht so verteidigt, wie sie ihr Revier verteidigt haben – dreizehn Schüsse! Unglaublich.
Bitte keine Opfer und Täter Umkehr Die Frau ist zum dienstwechsel betrunken auf den Hof gefahren und hat eine Waffe gezogen, da ist der Täter eigentlich klar. wer mit einer Waffe oder einer Waffen Attrappe auf einer Wache erscheint und damit rumfuchtelt geht nun mal das exponentiell erhöhte Risiko ein, erschossen zu werden. Außerdem wurde sie von zwei Kugeln getroffen. (und nicht von 13 Kugeln in den Rücken). Das deutet ja eher darauf hin, dass aus gewisser Entfernung und mit der für Handfeuerwaffen außerhalb vom Schießstand üblichen Ungenauigkeit versucht worden ist, die Frau aufzuhalten und nicht nach einer Hinrichtung. Da kann man den Beamten wirklich keinen Vorwurf machen.
kübelböck,, der Name past zu dümmlichen Komentar
Angriffe auf die Polizei gehen gar nicht und die Aktion mit einer Spielzeugwaffe zur Polizei zu kommen, die dümmste Idee überhaupt.
Aber 13 Schüsse abzugeben halte ich persönlich als unverhältnismäßig und erinnert mich eher als den Wilden Westen.
Was für zwei „Hirnlose“ Kommentare…..