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Polizei bittet um Hinweise
SCHWALMSTADT-TREYSA. Am gestrigen Dienstagnachmittag, 8. Juli 2025, um kurz nach 14 Uhr, wurde in der Friedrich-Ebert-Straße in Schwalmstadt-Treysa ein Taxi von einer geworfenen Flasche getroffen und beschädigt. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die leere Bierflasche von einem Kind aus einer Dreiergruppe auf das vorbeifahrende Fahrzeug geworfen.
Die Gruppe, bestehend aus etwa zehn- bis zwölfjährigen Jungen mit dunklen Haaren, hielt sich zum Tatzeitpunkt auf der Fußgängerbrücke in Höhe der benachbarten Grundschule auf. Nach dem Wurf flüchteten die Kinder über die Brücke in Richtung Pestalozzistraße.
Die Flasche traf die Frontscheibe eines VW Touran und verursachte erheblichen Sachschaden in Höhe von rund 1.000 EUR. Der Fahrer des Taxis blieb unverletzt.
Die Polizeistation Schwalmstadt hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den beteiligten Kindern geben können, werden gebeten, sich unter an die Polizei zu wenden. (wal)
Kontakt: Polizeistation Schwalmstadt

6 Kommentare
Noch ein Vorschlag an die Stadt:
Eine Maschendrahtbrücke anbringen
Und das Gleiche über der A49 hinter Rommershausen:
https://www.walcoom.com/de/application/chain-link-fence/chain-link-railing.html
Habe ebenfalls Kinder irgendwelche Kügelchen/kleine Bälle von der Brücke werfen sehen. Hab mir nichts dabei gedacht, sah aus wie Kaugummis. Hätte ich ne Flasche fliegen sehen, wüsste ich nicht, wieso ich nicht ebenfalls die Polizei hätte einschalten sollen. @BREND. E – Wärst Du der Geschädigte, würdest Du so einen Stuss hier vermutlich nicht mehr verzapfen. Und was Deine erwähnte Tätergruppe anbelangt, da wird sich die Justiz (hoffentlich) ebenfalls drum kümmern. Selbstjustiz sehe ich da aber nicht als Alternative!
Die Polizei sucht ja Zeugen, wie Sie aus dem Artikel ersehen können.
Sowas muss unterbunden werden, denn das Werfen von Flaschen auf Fahrzeuge hätte in einem sehr schweren Umfall resultieren können.
Eltern haben klar ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Sowas muss man direkt vors Gericht ziehen ganz böse Leute. Aber Kinderf…… die darf man nicht verfolgen die sind ja krank. DEUTSCHSLAND😂
In der Umgebung des Vorfalls sind ebenfalls Gruppen von ganz kleinen Kindern (5 oder 6 Jährige) auch nachts alleine unterwegs…!
„Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen und das Kind dadurch einen Schaden erleidet oder verursacht, drohen rechtliche Konsequenzen. Zum Beispiel könne Sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, wenn Ihr Kind fremdes Eigentum beschädigt oder eine andere Person verletzt hat. Auch Bußgelder oder Maßnahmen durch das Jugendamt können die Folge sein. Ist das Kindeswohl gefährdet, greift das Jugendamt ein – in ernsten Fällen kann es sogar prüfen, ob das Kind zeitweise oder dauerhaft woanders untergebracht werden sollte.“
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/