
Das Gebäude Hartbergring 23 ©Wittke-Fotos-nh24
Nach Bränden beim Verein Harthbergring e. V.
SCHWALMSTADT-TREYSA. Nach den beiden Bränden in dem Gebäude des Vereins Harthbergring e. V. am Harthbergring 23 in Treysa, in dem nach Angaben des Betreibers unter anderem wohnungslose Menschen, Haftentlassene und anerkannte Flüchtlinge in mindestens 27 Wohnungen leben sollen, liegt nach Auskunft des Schwalm-Eder-Kreises keine Baugenehmigung für die derzeitige Nutzung vor.
„Für die Nutzung des Gebäudes als Obdachlosenunterkunft liegt keine Baugenehmigung vor“, erklärte Landkreissprecher Stephan Bürger auf Anfrage von nh24.
„Die Nutzung des Gebäudes wird im Sofortvollzug untersagt.“ Die Untersagung gelte ab Zustellung des entsprechenden Bescheids, der derzeit von der Verwaltung vorbereitet und anschließend versandt werde, erläutert Bürger.
Ermittlungen wegen Brandstiftung
Beim Brand in der Nacht zu Samstag handelte es sich nach Ermittlungen der Polizei in Homberg um vorsätzliche Brandstiftung. Unbekannte hätten demnach einen Küchenschrank in Brand gesetzt. Vier Personen seien durch den entstandenen Rauch leicht verletzt worden, hätten jedoch übereinstimmend eine Behandlung im Krankenhaus abgelehnt.
Unter dem Eindruck der mutmaßlichen Brandstiftung werde nun auch ein Brand zwei Nächte zuvor, bei dem eine Waschmaschine in Flammen stand, erneut überprüft. Zunächst war man in diesem Fall von einem technischen Defekt ausgegangen. Die Ermittlungen zu beiden Vorfällen dauerten an, so Polizeisprecherin Yvonne Winter auf Anfrage.

Nutzung entsprach nicht dem Bebauungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung Schwalmstadts hatte am 21. November 2022 eine Veränderungssperre für den Bereich Harthberg beschlossen. Diese wurde im November 2024 um ein weiteres Jahr verlängert. Damit ist dauerhaftes Wohnen in dem Gebiet weiterhin nicht zulässig. Zulässig war bisher ausschließlich eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb, also für temporäres Wohnen, so Bürgermeister Tobias Kreuter gegenüber nh24.
Im konkreten Fall der jetzt vom Landkreis geschlossenen Unterkunft hätte ein entsprechender Antrag auf Nutzung als Beherbergungsbetrieb – sofern er vor Inkrafttreten der Veränderungssperre gestellt worden wäre – möglicherweise genehmigt werden können. Da die tatsächliche Nutzung jedoch nicht der ursprünglichen Genehmigung entsprach, habe der Eigentümer beziehungsweise Träger einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, so Kreuter. Der Antrag wurde nach nh24 vorliegenden Informationen nicht genehmigt.
Die Zuständigkeit für den Bebauungsplan liegt bei der Stadtverordnetenversammlung, während der Landkreis für die Einhaltung der Bauordnung und des vorbeugenden Brandschutzes verantwortlich ist.
Ungeachtet der rechtlichen Vorgaben sollen sich nach Angaben mehrerer Stadtverordneter weitere Gebäudeeigentümer am Harthberg nicht an die geltenden Vorschriften halten. Gegenüber nh24 äußerten sie sich teils sehr konkret zu bestehenden Missständen und kritisierten das Vorgehen der Verwaltung auf Ebene des Landkreises, mehr noch auf seitens der Stadt deutlich.
Auf unsere Frage hin: Werden oder wurden weitere Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne entgegen dem Bebauungsplan genutzt?
Antwortete Bürgermeister Kreuter: Dies ist der Stadt Schwalmstadt aktuell nicht bekannt. (wal)

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11 Kommentare
Immer und überall das gleiche! Wenn Beschwerden eingehen und bei immer mehr Beschwerden langsam andere die Ohren spitzen,MUSS etwas unternommen werden,die MÜSSEN dann reagieren! Und wenn zu wenige da sind um sie einzusetzen damit solche Sachen nicht passieren,muss man das ganze Ding zu machen um es zu verhindern.Weil:wenn das verboten ist,sind keine Leute mehr da und es kann auch nicht aus Doofheit und Langeweile,Brandstiftung und Vandalismus passieren.
Leider müssen auch die leiden,die einfach froh waren,vorübergehend ein Dach über dem Kopf zu haben und nun wahrscheinlich gar nicht mehr hoch kommen. Schade wenn man doof ist und aus Langeweile zerstören muss.Selbst ins Bein geschossen 🙈🙈🙈
Der Betreiber hat im Laufe der Jahre mehr als genug mit dem Gebäude verdient. Man sollte den ganzen Verein in Frage stellen. Da sind Zimmer überteuert angeboten und das Amt hat alles schön bezahlt, wobei die Stadt zugesehen hat.
Das wurde aber dann höchste Zeit und die für diese unerträglichen Zustände verantwortlichen müssen dann auch zur rechenschaft gezogen werden mit allen Mitteln.
Ihr Schwälmer Feiglinge! Vom Leben nicht die geringste Ahnung!!! //
Ihr seid ja lustig. Die Staatsanwaltschaft war und ist froh, Menschen wie diese unterbringen zu können.
Und jetzt, wo so etwas passiert lassen die hohen Herren Herrn Sander hängen. Ich werde definitiv Strafanzeige gegen die tollen Obrigkeitshörigen stellen. Ich denke ihr könnt was erleben Freunde! So nicht! Gerechtigkeit muss sein!!!!
Ich finde es bedenklich, dass mehere Stadtverordnete wohl Kenntnis über nicht eingehaltene Vorgaben haben aber dann doch nicht namentlich genannt werden wollen noch ordentlich dies beim (zuständigen) Schwalm-Eder-Kreis anzeigen. Für mich schleierhaft wieso die Stadt den schwarzen Peter zugeschoben werden soll wenn die Zuständigkeit absolut eindeutig beim Kreis liegt. Dieser gigantische Wasserkopf in Homberg kostet den Steuerzahler unfassbar viele Steuern jedes Jahr und trotzdem wird er für die Unfähigkeit nicht mal richtig kritisiert. Es wird Zeit für ein richtiges Umdenken, auch bei den ach so kompetenten Stadtverordneten. Macht dieser Steuerverbrennungsbehörde in Homberg mal endlich Dampf unter dem Hintern
Anscheinend ist die Schwalmstädter Feuerwehrführung maßgeblich an der Nutzungsuntersagung beteiligt, vielleicht sollte die Stadt Schwalmstadt der Feuerwehrführung die Überwachung der Gebäude übertragen und nicht dem Bauamt, da anscheinend unter ihrer Führung etwas passiert.
Ich frage mich immer noch, muss erst die Feuerwehr kommen, damit am Harthberg etwas passiert.
Ich hoffe die Feuerwehrführung mit den Stadtbrandinspektoren und den zuständigen Wehrführern macht ihrer Arbeit so weiter, denn sie sorgen somit für unsere Sicherheit in Schwalmstadt.
Stellt sich doch eher die Frage wieso die Feuerwehr, obwohl bekannt ist dass diese Unterkunft in Betrieb ist erst im Nachgang die Notwendigkeit sieht? Sorry aber ja es ist bekannt, dass sich unsere werte Feuerwehrführung gerne auf die Schulter klopft und keinen Schnappschuss auslässt aber wie dem Text zu entnehmen ist gibt es nur eine zuständige Stelle die hier verantwortlich ist und meiner Ansicht nach auch über Jahre gepennt hat und jetzt den Kopf versucht aus der Schlinge zu holen: Der Landkreis. DIE im Homberger Elfenbeinturm haben gepennt, wegen denen müssen die Bewohner sich jetzt schnell was neues suchen und wegen denen durften die Feuerwehrmänner und Frauen zu diesem Einsatz. Es ist Lachhaft, die bauen Mist, versuchen jetzt auf schnell irgendwie Initiative zu zeigen und im Endeffekt bekommt die Stadt ungerechterweise die Kritik ab, die Feuerwehrführung klopft sich auf die Schulter und der Kreis ist mal wieder fein raus.
Endlich tut sich etwas in der Kaserne. Bleibt die Frage warum erst Menschen zu Schaden kommen müssen. Hätte die Stadt nicht schon früher eingreifen müssen? Dieser Kasernen-Block ist nur einer von vielen die behördlichen Auflagen zweckentfremdet sind!
Da steht doch eindeutig der Landkreis untersagt die Nutzung. Für mich bedeutet das der Landkreis ist bei solchen Sachen zuständig. Wenn in der Werkstatt ihres Autos bei der Reparatur gepfuscht wird machen sie doch auch nicht den Verkäufer des Autohauses verantwortlich. Hier hat meiner Ansicht nach der Schwalm-Eder-Kreis, hier die Bauaufsicht irgendwas nicht richtig gemacht oder ist zumindest der Sache nicht nachgegangen.
Wenn das alles stimmt, ist dies ein Skandal in Schwalmstadt. Bitte die Verantwortlichen sofort zur Rechenschaft ziehen.
Rücktritt aller Beteiligten!