
©Foto: Tim Wegner | nh
KASSEL. Seit 50 Jahren ist der Zivilschutz-Hubschrauber „Christoph 7“ in Kassel im Einsatz. Auf der Jubiläumsfeier im Kulturbahnhof Kassel betonte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz die Bedeutung des Hubschraubers für Nordhessen: „Christoph 7 steht für Vertrauen und schnelle Hilfe von oben.“
Seit seiner Stationierung am 17. Dezember 1974 absolvierte „Christoph 7“ über 55.000 Einsätze, allein im vergangenen Jahr waren es rund 1.300. Das Einsatzgebiet umfasst einen Radius von etwa 70 Kilometern und erstreckt sich über Nordhessen, Ostwestfalen, Süd-Niedersachsen und Teile Thüringens.
„Christoph 7“ kommt bei akuten medizinischen Notfällen und Katastrophenschutzmaßnahmen zum Einsatz. Laut Ministerin Stolz sei die Luftrettung ein wichtiger Baustein des hessischen Rettungsdienstes und trage entscheidend zu einer schnellen notfallmedizinischen Versorgung bei.
Das Jubiläum wurde mit einem Festakt, einem Fachsymposium und einer Ausstellung gefeiert. Besucher konnten historische und moderne Rettungsfahrzeuge, darunter einen Baby-Notarztwagen und einen Hubschrauber vom Typ BO 105, besichtigen.

Insgesamt führten die fünf in Hessen stationierten Zivilschutz-, Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber im vergangenen Jahr etwa 5.000 Einsätze durch, überwiegend primäre Notfalleinsätze.
Hintergrund
Durch das Zusammenwirken von Leitstellen, Luftrettung und bodengebundenem Rettungsdienst kann jeder in Hessen liegende Notfallort schnell erreicht werden. Die fundierte Ausbildung der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt wesentlich zum Erfolg bei.
Die Zivilschutz- und Rettungshubschrauber sind täglich von sieben Uhr morgens bis Sonnenuntergang. Jede Crew besteht aus einem Piloten, einem Notarzt und einem Notfallsanitäter. Sie sind ein eingespieltes Team, das am Notfallort optimal zusammenarbeitet.
Die Hubschrauber der Luftrettung haben durch ihren schnellen, von den Verkehrsverhältnissen weitgehend unabhängigen Anflug bei bestimmten Einsätzen einen taktischen Vorteil gegenüber Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen. Sie werden deshalb von der Leitstelle vor allem dann alarmiert, wenn der bodengebundene Rettungsdienst – der Rettungswagen oder das Notarzteinsatzfahrzeug – nicht mit gleicher Schnelligkeit den Notfallort erreichen könnte oder wenn ein Notfallpatient über eine größere Distanz in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden muss. Die Kosten für Hubschraubereinsätze in der Luftrettung werden von der Krankenkasse des Patienten getragen. (wal)

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