Beantragte Eigentümer Unterkunft für Flüchtlinge?
SCHWALMSTADT-NIEDERGRENZEBACH. Auf dem Gelände der ehemaligen Nachsorgeklinik im Schwalmstädter Schützenwald stehen seit einigen Tagen mehrere Container und am Bauzaun, der das Gelände umgibt, sind Planen angebracht worden, die vermutlich als Sichtschutz dienen sollen. Für das Klinikgelände hatten die Stadtverordneten – wir berichteten – eine Veränderungssperre verhängt.
Ein Bauschild, das auf das geplante Vorhaben hinweist, war am Sonntag nicht zu finden.
Nach nh24 vorliegenden Informationen hat der derzeitige Eigentümer der Klinik kürzlich bei der Stadt beantragt, dort eine Unterkunft für bis zu 150 Flüchtlinge zu errichten. Die Verwaltung der Stadt Schwalmstadt soll dies abgelehnt haben. Eine Bestätigung dafür gab es am Sonntag nicht.
Der mutmaßliche Bauherr hatte sich erst im Oktober 2023 bei Bürgermeister Tobias Kreuter für sein Vorgehen entschuldigt:
Gerade, weil wir ohne Erlaubnis Aufräum- und Sicherungsarbeiten durchgeführt haben, war mir nicht nur wichtig, als erstes Bürgermeister Tobias Kreuter im persönlichen Gespräch um Entschuldigung zu bitten, sondern ihn zugleich als ersten über unsere Zukunftspläne zur Nachnutzung der ehemaligen Nachsorgeklinik zu informieren.
DR. BURKHARD MANN
Wir berichteten
Auf dem Areal der ehemaligen Nachsorgeklinik liegt laut Beschluss der Stadtverordneten eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuches.
Hindergrund § 14
Wenn eine Gemeinde beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen, kann sie zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Diese Sperre verbietet es, Bauvorhaben durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen sowie wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken oder Gebäuden vorzunehmen, die keiner Genehmigung bedürfen.
In bestimmten Fällen kann eine Ausnahme von der Sperre gemacht werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde in Absprache mit der Gemeinde.
Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Veränderungssperre genehmigt wurden oder mit deren Ausführung schon begonnen wurde, sind von der Sperre ausgenommen. Zudem gilt die Sperre nicht in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, wo andere Genehmigungspflichten bestehen. (wal)
4 Kommentare
@ NAHLEX , was ist denn das für eine Aussage . Sie selbst haben doch die Parteien gewählt die uns diese Flüchtlinge ins Land holen.
Aber in Ihrer Nähe möchten Sie nicht’s davon wahrhaben , weil Sie Angst vor “ blau “ haben. Nur lächerlich und beschämend. Aber so sind die Wähler der Regierungskoalition 😄. Ausserdem , kann doch nichts passieren,wir haben doch die Beste Nänzi aller Zeiten.
Ich habe diese Regierung in dieser Form nicht gewählt und habe keine Angst vor der „Blauen Partei“. Meine Sorge liegt vielmehr darin, dass sich viele Menschen von einer Partei angezogen fühlen, die nur oberflächliches Wissen vermittelt und in der Praxis kaum etwas leistet. Ich habe nichts gegen Flüchtlinge. Menschen, die Hilfe brauchen, sollten auch Unterstützung erhalten. Ich kenne persönlich einige, die wirklich fliehen mussten und sich hervorragend integriert haben. In Schwalmstadt gibt es an verschiedenen Stellen Herausforderungen, mit denen sich unsere Verwaltung befassen sollte, anstatt sich mit potenziell neuen und unnötigen Problemen zu beschäftigen. Aber wie es aussieht, war alles nur ein Missverständnis, und der Eigentümer plant gar keine Unterkunft.
Kann man glauben oder auch nicht Nur komisch das keiner die Regierungen gewählt hat wenn man Sie damit konfrontiert.
Bitte bleiben Sie als Verwaltung konsequent! Solche Projekte sind hier nicht mehr erwünscht und würden die Menschen vor Ort zusätzlich belasten, was ihre politische Ausrichtung weiter in Richtung „blau“ drängen könnte. Es gibt bereits bestehende Probleme, die dringend angegangen werden müssen. Bitte überwachen Sie die dortige Bebauung genau und engmaschig, um sicherzustellen, dass nichts unbemerkt bleibt und wir nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
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