Kiffen beim Hessentag unerwünscht
FRITZLAR. Fritzlars Bürgermeister Hartmut Spogat als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Fritzlar hat per Allgemeinverfügung vom 12.05.2024 das öffentliche Konsumieren von Cannabis im gesamten Veranstaltungsbereich des Hessentages 2024 untersagt. Das Verbot gilt für die gesamte Zeit des Hessentages vom 24.05.2024 bis zum 2.06.2024.
Die Uhrzeiten sind eingeschränkt. Das Verbot gilt täglich jeweils im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 1:00 Uhr (am Folgetag) sowie samstags von 9:00 Uhr bis 2:00 Uhr (am Folgetag). Rechtsgrundlage für die Verfügung bildet der § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
650 Euro kann Zuwiderhandlung kosten
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro nach § 50 Absatz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), zur Zahlung fällig.
Dabei muss es aber nicht bleiben. Denn zusätzlich kann nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auch noch eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 500 Euro nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) zur Zahlung erhoben werden.
Der Hessentag
Der Hessentag 2024 findet in Fritzlar vom 24. Mai bis 2. Juni statt. Fritzlar wird dann zum Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Hessen, wo Tradition, Moderne und eine Vielzahl an Veranstaltungen verschmelzen. Das Fest bietet eine bunte Mischung aus Musik, Kunst, Kultur und Kulinarik. Die Besucher können sich auf zahlreiche Konzerte bekannter – vor allem nationaler – Künstler freuen, die auf verschiedenen Bühnen in der Stadt auftreten. Auch regionale Bands und Musiker werden ihre Talente zeigen, beispielsweise im Weindorf an der Allee und für eine vielfältige musikalische Unterhaltung sorgen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Ausstellungen und Märkten, sowie Programm für Familien und Kinder. (pm | rs)
4 Kommentare
Ich konsumiere selber regelmäßig Cannabis und finde ein Verbot auf Volksfesten u.a. trotzdem in Ordnung – man kann ja ohenhin an einem ruhigen Örtchen konsumieren und dann auf den Hesstenag gehen, ganz ohne wen zu stören.
Aber dort den § 11 HSOG ins Spiel zu bringen finde ich äußerst fraglich – dieser sagt aus das die Polizeibehörden erforderliche Maßnahmen treffen kann, um eine im Einzelfall bestehende GEFAHR der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Ich verstehe diese Doppelmoral einfach nicht – derart besoffene und pöbelende Leute durch Alkohol mit Kindern zu kombinieren ist in Ordnung, aber das böse Cannabis (von den Konsumenten sind ziemlich sicher alle friedlicher als Alkoholkonsumenten) wird verboten. Ich erkenne hier maximal eine Geruchsbelastung, aber keine Gefahr.
Sagt doch einfach ihr wollt es nicht und fertig, jeder hat das zu akzeptieren- aber begründet dies nicht mit einem solchen Paragraphen.
Cannabis ist legal, das hat mein Gesundheitsminister erzählt, also hört auf die kiffende Bevölkerung zu verunsichern, außerdem will man ja gut drauf sein, Wenn’s zum abfeiern geht, also Bürgermeisterchen, bleib locker.
Wenn die Stadt Fritzlar schon eine Pressemitteilung herausbringt, sollte sie vollstädnig und leicht verständlich sein.!
Mit der Auflistung aller Paragraphen der Gesetze und Verordnungen allein ist es nicht getan, da seit ihr wirklich großartig.
Aber:
Wo finde ich als Bürger die genauen Informationen die mir zeigen welche Bereiche dies sind ?
Karten, Aufzählung aller Straßen und Plätze ?
Aber Saufen darf ich bis zum Umfallen.
Da gibt es genügend Verkaufsstellen.
Prost !
Wenn einem soviel Gutes widerfährt,
ist das schon einen Asbach Uralt wert !
Viel Spaß.
Im Gegensatz zu denen die die HNA listet:
Ich gehe nicht hin.
Ist eh nur noch Rummel und kostet ’ne Menge Geld.
Darauf einen Dujardin!
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