![Cannabis-Legalisierung ändert nichts an den Gefahren im Straßenverkehr](https://i0.wp.com/nh24.de/wp-content/uploads/2024/04/joint.jpg?resize=300%2C200&ssl=1)
©Foto: RDNE Stock project / nh
HOMBERG (EFZE). Seit Montag, dem 1. April, ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das den Anbau, Besitz und die Abgabe von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Diese Änderung hebt allerdings die Bedeutung der Verkehrssicherheit nicht auf, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC.
Obwohl Cannabis nun teilweise legal ist, bleibt das Fahren unter seinem Einfluss rechtlich problematisch. Die Grenzwertkommission hat einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Überschreitungen können zu Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten führen, mit zusätzlichen zivilrechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls.
Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Konsumenten oft die Auswirkungen von THC auf die Fahrtüchtigkeit unterschätzen. Die Wirkung kann auch lange nach dem Konsum anhalten, was die Einschätzung der eigenen Verkehrstauglichkeit erschwert. Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss, die zu auffälligem Fahrverhalten führt, kann als Straftat geahndet werden, unabhängig vom Fahrzeugtyp. Dies kann zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen, deren Wiedererteilung eine Sperrfrist und eine erfolgreich bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung voraussetzt.
Die hessische Polizei kündigt verstärkte Kontrollen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit in Bezug auf Alkohol und Drogen an. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit durch Sensibilisierung und die Erhöhung des Entdeckungsrisikos für berauschte Fahrer zu erhöhen, um so die Unfallursachen effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Cannabiskonsum legalisiert – aber nicht im Straßenverkehr
Zur Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): „Auch ab dem 1. April 2024 gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen ist das Strafmaß größer. Man kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und mindestens zwei Punkten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“ (wal)
9 Kommentare
@GEHTKEINEMWASAN,
na wenn es dann nach ihnen gehen würde müsste die halbe Welt ja schon strohdoof sein,leide schadet der Konsum von Alkohol mehr und das ist wissenschaftlich auch Bewiesen.
Auch Sterben durch Alkohol mehr Menschen als an dem Genuss von Cannabis auf der Welt.
Alkohol macht in der Birne hohl und im Übermaß dann auch noch aggressiv was man von Cannabis nicht wirklich Behaupten kann.
Da werden Atom- und Kohlekraftwerke vorzeitg stillgelegt aber immer mehr Leute qualm selbst wien Schornstein!! Diese wandelnden Aschenbecher auf zwei Beinen müssen sich dafür wenst ein geeignetes Plätzchen suchen!! Und um diesen ganzen Wahnsinn zu kontrolliern sollte man diesen Tiefflieger der Regierung der auch so aussieht als würde er das brauchen dazu verdonnern 24/7 selbst auf Streife gehn zu müssen!!
Immer diese Kiffer. Bei der Bundeswehr wird nicht gekifft!
https://youtu.be/mI1DuY8t7BQ?feature=shared
Und der Double Checker war vermutlich Zivi, hätte mal zum Hauptfeldwebel Fortenbacher gemusst.
Ne falsch. Ich brauchte nix machen, da der Wehrdienst ausgesetzt ist. Typisch es, den Wehrdienst als Wundermitttel zur Behandlung von allem anwenden zu wollen, was den alten weißen Mann stört. Beispiele: Kiffen — Wehrpflicht, Fridays for Future– Wehrpflicht, kritische junge Menschen –Wehrpflicht.
Drogen und Alkohol im Strassenverkehr muss härter bestrafft werden.
Bin ich bei Ihnen! Knallhart, Führerschein weg auf Lebzeiten und hohe Geldstrafe!
Die Zahl derer die Besoffen Auto Fahren wird wohl um ein Vielfaches höher sein als das ein Kiffer am Steuer Angetroffen wird.
Das Ganze Gedönse um die Freigabe von Cannabis ist doch absolut scheinheilig, nachweislich Sterben mehr Menschen an den Folgen vom Genuss von Alkohol und Tabak.
In den 1920. Jahren wurde in den Apotheken Heroin und Kokain freiverkäuflich Angeboten.
Auch wird es den Regierenden nie Gelingen diesen Drogensumpf Auszutrocknen und so wäre es dann auch an der Zeit die Konsumenten zu Entkriminalisieren.
Ja, sagt der Kiffer und zieht an seiner Bong! Immer schön einreden, Kiffen ist besser wie Alkohol…..
Habe genug Idioten in meinem Leben kennen gelernt, die nur gekifft haben……erst wurden sie strohdoof und vernünftig reden, war nicht mehr möglich und viele suchten den nächsten Kick und fingen an zu schniefen, erst das teure Zeug und weil das zu teuer war, das Synthetische und hatten Nasenlöcher, wie ein Tunnel in den Alpen!
Was ist eigentlich die Steigerung für einen Alkoholiker?
Die Steigerung ist Feuerwehrmann. Ich beziehe mich hier auf den Kommentator mit dem gleichlautenden Namen
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