Außerdem Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
BAUNATAL. Öffentliche Verwaltungen sind nach dem die Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) verpflichtet, einen Frauenförder- beziehungsweise Gleichstellungsplan aufzustellen. Einen solchen Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung in Baunatal haben die Stadtverordneten der Stadt in ihrer Sitzung gestern Abend verabschiedet.
Gleichstellungsplan regelt Beschäftigung und Stellung von Frauen, aber auch Männern
Er setzt Gleichstellungsplan die Ziele des vorherigen Planes fort und dokumentiert die Umsetzung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018 – 2023. Darin geht es um folgende Schwerpunkte, wie sie in der Sitzungsvorlage formuliert wurden:
- Balance zwischen Erwerbs- und Privatleben: Schaffung von Angeboten und Rahmenbedingungen, um die Balance zwischen Arbeit und Privatleben für beide Geschlechter angesichts des demografischen Wandels zu fördern.
- Förderung des Frauenanteils in Führungspositionen: Schaffung besserer Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen in der Stadtverwaltung, um den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen. Dabei wird besondere Offenheit für Personen mit Familienpflichten und eine geschlechtergerechte Führungskultur angestrebt.
- Erhöhung des Männeranteils in Kindertagesstätten: Steigerung des Männeranteils im Bereich der Kindertagesstätten.
- Erhöhung des Frauenanteils im Baubetriebshof und Leitungsstellen: Anstreben eines höheren Frauenanteils in Bereichen wie dem Baubetriebshof auch in Leitungspositionen.
- Geschlechtergerechte Sprache: Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in allen Veröffentlichungen und im dienstlichen Schriftverkehr, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ausdruck zu bringen.
- Förderung des Einstiegs von Personen mit Migrationsgeschichte: Verpflichtung der Stadt Baunatal, den Einstieg von Personen mit Migrationsgeschichte in die Arbeitswelt der Stadtverwaltung besonders zu unterstützen, um Chancengleichheit zu fördern und ein vielfältiges gesellschaftliches Bild zu schaffen.
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Danach entschieden sie über die Änderung ihrer eigenen Geschäftsordnung. In den Fragestunden der Stadtverordnetenversammlung ist zukünftig von inhaltlichen Stellungnahmen oder Begründungen abzusehen. Aus Gründen der Zeiteffizienz erfolgen Frage und Antwort durch den Magistrat in der Regel schriftlich, werden nach der Sitzung im Sitzungsdienst bereitgestellt und in den Baunataler Nachrichten veröffentlicht. Der fragende Stadtverordnete kann allerdings die mündliche Beantwortung der Frage verlangen und in der Sitzung vortragen lassen.
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Eine in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2017 von allen Fraktionen verabschiedeten Lenkungsgruppe hat unter Einbindung des Behindertenbeirates für Baunatal einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Zeitraum von 2024 bis 2027 vorgelegt. Das Berliner Unternehmen „INSTITUT, MENSCH, ETHIK und WISSENSCHAFT (IMEW)“ hat das Entstehen begleitet.
In den vier wichtigsten Handlungsfeldern
- Barrierefreiheit und Inklusion im öffentlichen Raum
- Inklusion in der Stadt Baunatal
- Barrierefreie Kommunikation
- Bewusstseinsbildung
wurden
- Errichtung eines Inklusionszentrums im „Zentrum Rembrandtstraße“
- Novellierung der Sportförderrichtlinie
- Prüfung, ob barrierefrei Bescheide erstellt werden können
- BN-Berichte zu „Inklusion“ und zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans
- Jahrestour mit der Bürgermeisterin „So erleben Menschen mit Behinderung und Ältere die Stadt Baunatal“
- Filmabende zu „Inklusion“ im Cineplex-Kino
- In der BN werden Texte in Leichter Sprache veröffentlicht
- Barrierefreie städtische Webseite
- Regelmäßige Gespräche der Stadt mit dem NVV
Als die wichtigsten Punkte herausgearbeitet. Es werden inklusive Richtlinien für die Bauleitplanungen der Stadt entstehen und aus der Sicht der Verwaltung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass im Aktionsplan der Wunsch nach einer/einem Inklusionsbeauftragten besteht. Darüber hinaus soll die Stadt am 5. Mai eines Jahres einen „Inklusionstag“ ausrichten.
- Nicole Mock (CDU) erläuterte dies für den Sozialausschuss. Es gehe bei der Konvention um einen völkerrechtlichen Vertrag.
- Stadtverordnetenvorsteher Reiner Heine (SPD) erinnerte sich an angenehme Sitzungsrunden.
- Robert Szeltner (SPD) erinnerte mit Kafkas Worten, „Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“, an den weiten Weg vor dem Bekenntnis bis zur Inklusion. Baunatal möchte Vorbild sein. Das System von Sondereinrichtungen für behinderte Menschen wurde durch die Integration abgelöst und 2008 beschlossen die UN die Inklusion. Es geht nicht mehr um Sonderrechte, sondern darum, Normalität für alle zu gewährleisten. Auch Behinderung ist normal. Das Besondere am Baunataler Prozess sei die Partizipation. Die Menschen, die es betrifft, müssen mit am Tisch sitzen. Es wird nicht über sie entschieden. Inklusion sei eine Daueraufgabe, die sicher bei knappen Kassen nicht leicht zu erfüllen ist.
- Auch Mathias Finis (CDU) dachte in Richtung Jahresende. Dann müssen wir einen Haushalt aufstellen. Er erkennt aber: Hier wird sinnhaft Geld ausgegeben. Positiv sei das Verfahren nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“. Jede der 38 Maßnahmen hält er für wichtig.
- Egon Bader (SPD) sprach für den Behindertenbeirat, der ursprünglich den Aktionsplan erstellen sollte. Jeder 8. Baunataler sei behindert.
- Damaris Müller (B90/GRÜNE) sprach von einem Meilenstein für Baunatal. Viele unterschiedliche Akteure haben einen Raum für Lösungsmöglichkeiten geöffnet. Das Format stehe Baunatal gut und müsse jetzt vorbehaltlos umgesetzt werden die umfangreichste Maßnahme sei die Umformung der Rembrandtstraße in ein Inklusionsbüro.
- Dr. Rainer Oswald (FDP) erkennt in der Implosion ein urliberales Thema, denn im Liberalismus gibt es keine Diskriminierung. Sie wird nicht in New York, sondern vor Ort gestaltet. Andere Themen sind nachgelagert.
Die Abstimmung für das Konzept erfolgte einstimmig. Es folgt ein Artikel über einen Beschluss zur Haushaltskonsolidierung in Baunatal. (Rainer Sander)