KASSEL. Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft auch für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals entstehen.
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die weiteren Entlastungen durch die zweite Reformstufe des Bürgergeldes.
Familien, die bisher keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann.
Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken:
- Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
- Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
- Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz.
- Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen.
- Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
- Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalausweis (eID) geht das vollständig papierlos.
Bei Fragen ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und anschaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, Vor-Ort-Beratung oder mithilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen sind online zu finden unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. (wal)
2 Kommentare
Hallo Bürger !
Die bulgarische Reinigugnskraft ist da ein wenig falsch informiert.
Bürgergeld gibt es auch als ergänzende Leistung.
Und das ist dann doch etwas niedriger wie das, was sie z. B. bei 180 Stunden und 12 € die Stunde verdient.
Also ca. 2160 € brutto und als Bürgergeld 502 € + Miete + angemessene Heizkosten. Als Einzelperosn ein Wohnung ca 50 qm und eine Kltmiete je nach Wohnort z. B. 8 €/qm = etwa 1000 – 1100 €.
Sofern Vermögen vorhanden ist, wird das angerechnet sofern es Freibeträge überschreitet.
Eine Einzahlung in die Rentenkasse erfolgt da nicht.
Da ist dann doch der Unterschied zwischen Arbeit und Bürgergeld so um die 500 – 600 € !
Das Bürgergeld in Deutschland ist viel zu hoch! Diese Meinung vertrat jüngst schimpfend unsere bulgarische Reinigungskraft. Sie ist Vorarbeiterin und maßregelte Mitarbeiterinnen, weil deren Reinigungsergebnis nicht den Erwartungen entsprach. Zu hören bekam sie wohl , dass denen Kritik und drohende Entlassung eher scheißegal waren, da sie ja fast genausoviel auch ohne Job vom Amt bekämen. Im besten Deutschland aller Zeiten!
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