GUDENSBERG (wal). In der Straße „Zum Ziegerich“ in Gudensberg beschädigte ein Baggerfahrer am Samstag gegen 12 Uhr eine Gasleitung. Eigentlich sollte er nur einen Graben für das neue Glasfaserkabel ausheben. Aus der durch die Baggerschaufel beschädigte Leitung trat unkontrolliert Gas aus.
Feuerwehrleute sicherten die Unglücksstelle weiträumig ab, bis ein Mitarbeiter des Gasversorgers die Leitung abschieben konnte, was nach Angaben von Feuerwehrsprecher Bernd Völske rasant geschah. Anschließend wurde die Leitung repariert.
Evakuierungsmaßnahmen waren nicht erforderlich.
Neben allen Feuerwehren der Stadt Gudensberg wurde zu dem der Gefahrstoffzug des Landkreises alarmiert.
Vor Ort waren zudem eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Fritzlar und ein Rettungsteam. (wal)
Internet: Feuerwehren der Stadt Gudensberg
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4 Kommentare
Das spielt keine Rolle….ob Baugewerbe oder GaLaBau…
Hier in Deutschland ist das so geregelt das nur im öffentlichen Bereich gearbeitet werden darf wenn vorher Bestandspläne der verschiedenen Versorgungsträger beantragt wurden, Gas, Wasser, Niederspannung, Hochspannung, Telekommunikation….usw, meistens bieten die Versorgungsträger die Möglichkeit einer Einweisung der Leitungstrasse vor Ort.
Desweiteren ist der Auftragnehmer also die ausführende Firma verpflichtet, eine verkehrsrechtliche Anordnung beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde zu beantragen, liegt diese Genehmigung nicht vor, sind die ausgeführten Arbeiten widerrechtlich und strafbar.
Das spielt keine Rolle….ob Baugewerbe oder GaLaBau…
Hier in Deutschland ist das so geregelt das nur im öffentlichen Bereich gearbeitet werden darf wenn vorher Bestandspläne der verschiedenen Versorgungsträger beantragt wurden, Gas, Wasser, Niederspannung, Hochspannung, Telekommunikation….usw, meistens bieten die Versorgungsträger die Möglichkeit einer Einweisung der Leitungstrasse vor Ort.
Desweiteren ist der Auftragnehmer also die ausführende Firma verpflichtet, eine verkehrsrechtliche Anordnung beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde zu beantragen, liegt diese Genehmigung nicht vor, sind die ausgeführten Arbeiten widerrechtlich und strafbar.
🤣👉🏻 Baugewerbe oder doch lieber als Garten Landschaftsbau angemeldet ?! Eigentlich sollte man wissen wo Gas, Wasser, Strom oder Telekom verlegt wurde. Zudem man sich auch noch nach der Sandschicht orientieren kann.
Kein guter Zeitpunkt Gasleitungen uffzuruppe.
Nicht das jemand die starke Abnahme bemerkt und dreht den Hahn zu (Ironie aus).
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