3. März 2022: Tag des Artenschutzes
GIEßEN (ots/wal). Weltweit sind heute rund 5.800 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.
Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Über 1.200-mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 deutschlandweit fündig und beschlagnahmten über 144 Kilogramm sowie fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. „Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest“, so Pressesprecher des Hauptzollamts Gießen, Michael Bender
Auch bei den Abfertigungsstellen des Hauptzollamtes Gießen werden immer mal wieder unter Artenschutz stehende Pflanzen und Tier oder Teile davon aus der Post gefischt.
Dabei muss es nicht immer um etwas Exotisches handeln. Im Bereich des Gießener Zolls, beispielsweise im Postverteilzentrum in Niederaula, gab es im zurückliegenden Jahr 118 Fälle im Postverkehr, bei denen der Artenschutz betroffen war.
„Auf unseren Zollämtern ist es dann eher (Gott sei Dank) kein großes Thema“, so Bender auf Anfrage.
Die meisten Sicherstellungen erfolgen im Reiseverkehr und den großen Postzentren, wie beispielsweise am Frankfurter Flughafen.
Auch Hirschkäfer stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Gießener Zöllner entdeckten in einem Päckchen aus der Türkei drei Hirschkäfer, die auf diesem Weg eingeschmuggelt werden sollten. Zwei von ihnen überlebten den Transport in der zugeklebten Schachtel nur, weil sich das Weibchen durch die Verpackung durchgefressen hatte und die Zöllner so bemerkten, dass hier etwas nicht stimmt.
Aber auch einen präparierten Rotluchskopf, Taschen aus Krokodilleder oder auch geschützte Pflanzen mussten die Gießener Zöllnerinnen und Zöllner leider sicherstellen.“
Hintergrund
Mit der Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de).
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de. (ots/wal)