GUDENSBERG. Um der hochgradig ansteckenden Omikron-Virusvariante zu begegnen, müssen alle Gesprächstermine im Gudensberger Rathaus vom 3. Januar an vorher mit dem jeweiligen Ansprechpartner vereinbart werden. Besucher werden gebeten, möglichst auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und die Angelegenheit telefonisch oder per E-Mail zu klären.
Ein Termin lässt sich leicht über die städtische Homepage www.gudensberg.de buchen: Einfach den Link Terminreservierung (Kasten rechte Spalte) anklicken, die gewünschte Dienstleistung und anschließend den gewünschten Termin auswählen. Sollte die Dienstleistung nicht angeboten werden, bitte den Termin telefonisch mit dem Sachbearbeiter vereinbaren.
Bei vereinbarten Besuchen im Rathaus gilt die 3G-Regel, d.h. Besucher:innen müssen nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen.
Im Rathaus muss ein Mund-/Nasenschutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2022
Der Schwalm-Eder-Kreis hat mitgeteilt, dass für die Einrichtungen des Kreises eine analoge Regelung gilt. Auch für Rücksprachen in der Kreisverwaltung muss zuvor ein Termin vereinbart werden. Anliegen sollen aber möglichst telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Weitere Informationen unter www.schwalm-eder-kreis.de (pm)
Bad Hersfeld Baunatal Borken Brand Corona Coronavirus Diebstahl Drogenfahrt Einbruch Feuerwehr Fritzlar Gudensberg Hephata Homberg (Efze) Kassel Kirchhain Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Kassel Landkreis Marburg-Biedenkopf Landkreis Waldeck-Frankenberg Marburg Marktflecken Frielendorf Melsungen Neukirchen Neustadt Polizei Polizei Kassel Polizeistation Fritzlar Polizeistation Homberg Polizeistation Melsungen Polizeistation Schwalmstadt Polizeistation Stadtallendorf Raubüberfall Sachbeschädigung Schwalm-Eder-Kreis Schwalmstadt SPD Stadtallendorf Treysa Unfall Unfallflucht Vogelsbergkreis Willingshausen Winfried Becker Ziegenhain
4 Kommentare
Die Zerstörung der deutschen Sprache durch eine Minderheit.
Aber nur die Verwaltung. Bauhöfe, Straßenbetriebsdienst, Erzieher, Feuerwehr und natürlich Krankenschwestern( sofern nicht für private Betreiber tätig) sind weiter im Einsatz. Da wird ganz normal gearbeitet. Natürlich sind das alle Personen die in einer Lohngruppe E5 entlohnt werden. In den Verwaltungen zwischen E8 und E12. Für Hände Arbeit geht es dicht an dicht weiter, für Büro gibt es Homeoffice.
Was sind den Bürger:innen bitte? Was für ein Schwachsinn.
Machen wir bei uns im freien Handel ab sofort auch so……Klopapier und andere Sachen, nur noch nach Terminabsprache! Ach Mist geht ja nicht,ist ja nicht Öffentlicher Dienst, kann man ja nicht einfach zu machen. Ist ja Privatwirtschaft……da kommt die Kohle nur wenn ich was verkaufe….
Kommentare wurden geschlossen.