NEUKIRCHEN. Die Bauarbeiten der B 454 zwischen den Neukirchener Stadtteilen Riebelsdorf und Rückershausen werden voraussichtlich noch bis zum 17. Dezember andauern, so ein Sprecher des Schwalm-Eder-Kreises am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Die Bauarbeiten mussten bereits in den vergangenen Monaten verlängert werden, da zusätzliche Arbeiten an den Versorgungsanlagen mehr Zeit in Anspruch nahmen. Ab dem 18. Dezember 2021 soll die Bundesstraße 454 zwischen Neukirchen und Riebelsdorf jedoch für den Verkehr freigegeben werden.
Die Umleitungsstrecke bleibt für die noch auszuführenden Bauarbeiten unverändert bestehen und führt in Fahrtrichtung Schwalmstadt über die L 3156, die K 112 nach Röllshausen und über die B 254 in Richtung Trutzhain zur B 454 in Richtung Schwalmstadt. Die Umleitungsstrecke zurück in Richtung Neukirchen führt über die B 254 nach Schrecksbach und über die L 3156 zur B 454 in Neukirchen. (wal)
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5 Kommentare
@Blackspider: ich bezweifle stark, dass die Polizei Anwohner so einfach zur Kasse gebeten hat. Denn die dürfen die gesperrte Strecke befahren, sofern sie Anieger sind, also dort wohnen. Wie auch alle anderen, die innerhalb der gesperrten Strecke ein „Anliegen“ haben (bspw. Besucher von Anwohnern, Lieferverkehr, Paketbote usw.). Voraussetzung ist allerdings, dass das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ unter dem Verkehrszeichen Z. 250 StVO (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art; d.h auch Fahrräder!) ausgeschildert ist. Das hat die Stadt Neukirchen teilweise verbaselt. Strenggenommen dürfen dann nicht einmal mehr die Anwohner des gesperrten Streckenabschnitts zu ihren Grundstücken fahren. Nicht mal mit dem Fahrrad. Wenn die Polizei mal kurz das Blaulicht ohne „Lalülala“ einschaltet, um salopp ausgedrückt freie Bahn zu haben, kann das schon begründet sein. Man will zügig zu einem Einsatzort, aber dem Adressaten aus gutem Grund nicht schon von weitem „mitteilen“, das man kommt. Oder, der bis dato bekannte Sachverhalt, der zum Einsatz führt, rechtfertigt noch nicht das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn, bedarf aber trotzdem einer gewissen Eile. Der vielleicht geschädigte Bürger ist dann doch eher froh, wenn die sehnlichst erwartete Streife nicht minutenlang an einer roten Ampel wartet oder, am Einsatzort angelangt, erst mal einen freien Parkplatz sucht, den es oft nicht gibt. Ansonsten gilt, es gibt immer noch Nuancen zwischen Schwarz und Weiß.
@Pogg
Doch, ich durfte als direkter Anwohner eine Strafe bezahlen. Allerdings auf einer Nebenstraße innerhalb Riebelsdorf, da eine direkte Durchfahrt der Baustelle wegen laufender Bauarbeiten (Bagger/LKW/große Löcher) in dem Moment nicht möglich war.
War der Polizei egal, selbst nach Vorlage des Ausweises.
Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ fehlt weiterhin an einigen Stellen.
Das mit der Polizei und dem Blaulicht möchte ich nicht in Frage stellen, da ich eben nicht weiß ob, und welche Art von Einsatz vorlag. Durchaus hat die Polizei das Recht im Einsatzfall, sogar ohne Baulicht oder Horn, rote Ampeln zu überfahren.
Alle Straßen um und auch in Riebeldorf wurden durch den dauernden „Schleichverkehr“ kaputt gefahren. Jeder der sich an der Ampel unbeobachtet fühlt, fährt über Rot!
Selbst in der Baustelle reihen sich manchmal die Autos aneinander. Aufgerissene Ölwannen, Fahrtende in einer Baugrube, steckengeblieben in einem Loch, versautes Auto weil über die frische Binderschicht gefahren wurde, alles habe ich die letzten Wochen und Monaten gesehen.
Die Busfahrer benehmen sich teilweise wie die letzten Menschen.
Dazu werden sogar die Riebelsdörfer von der Polizei zur Kasse gebeten weil sie in ihrem eigenen Dorf nicht mehr fahren dürfen.
Was hier gelaufen ist und noch läuft, ist unter aller Kanone.
Das kurzzeitige anschalten des Blaulichts von der Polizei zur Überfahrt der Ampel bzw. zur Duchfahrt der innerörtlichen Umleitung will ich mal nicht unterstellen, auch wenn ich es beobachtet habe. (Könnte hier auch ein Einsatz ohne Sonderrechte gewesen sein)
Wer Verkehrsschilder lesen und respektieren kann, nutzt die offiziellen Strecken. Die Schleichwege sind für ständige Nutzung völlig ungeeignet und darum auch nicht freigegeben.
Oder über Schleichwege
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