KASSEL. 2033, so der Beschluss der Bundesregierung, sollen nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Das heißt: Bundesweit müssen rund 43 Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Wichtig ist jedoch: Um den riesigen Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.
Viele Führerscheinbesitzer haben daher noch jahrelang Zeit für den Umtausch. Eile ist bei den meisten nicht geboten. Anders sieht es nur für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aus. Sie müssen ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht haben.“Leider mehren sich bei uns trotzdem die Anträge auf Umtausch des Führerscheins von Bürgern die noch nicht zu den aufgerufenen Jahrgängen zählen. Da die Umtauschfristen hier oft noch weiter in die Zukunft liegen, werden von uns zunächst die Umtauschanträge abgearbeitet, die bis zum 19. Januar 2022 getauscht sein müssen“, erklärt Uwe Siewert, Fachdienstleiter der auch für die Führerscheinstelle zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Alle anderen müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Da helfen auch keine telefonischen Nachfragen bei der Behörde. „Denn die kosten die Mitarbeiter zusätzliche Zeit, die wir sonst für die Antragsbearbeitung haben“, so Siewert, der um Verständnis und Geduld bittet.
Übrigens: Die Fahrerlaubnis selbst bleibt nach dem Umtausch unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Wer allerdings weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?
Alle bis 31.12.1998 ausgestellten (Papier-)Führerscheine sowie alle zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.
Wer ist wann dran?
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. (wal)
8 Kommentare
NUR MAL SO … / Ihr Kommentar ist vollkommen sinnlos. Wenn sie sich hier an einer Diskussion beteiligen und den “ Neunmalklugen “ spielen wollen sollten sie sich vorher einmal ausreichend fachlich informieren. Der Kommentar von Franz Muenchinger entspricht voll und ganz den Tatsachen und der Realität. Als Tourist können und konnten sie im Urlaub überall auf der Welt für einen kurzen Zeitraum ein Kraftfahrzeug , egal ob mit einer grauen , rosa , gelben , Scheckkarten , usw. Fahrerlaubnis fahren. Egal , was auf der deutschen / europäischen Fahrerlaubnis auch draufsteht oder demnächst draufstehen wird. Kein Polizist , egal ob in den USA , Brasilien , Afrika , usw. kennt sich mit den europäischen Angaben ( Zahlen , Buchstaben , usw. ) aus oder interessiert sich dafür. Wenn sie im Ausland über einen längeren Zeitraum ein Kraftfahrzeug fahren wollen , müssen sie sich in sehr vielen Ländern dieser Welt um eine Fahrerlaubnis mit der Gültigkeit für dieses bestimmte Land bemühen. Einwohner bestimmter Länder dieser Erde müssen ihre Fahrerlaubnis sogar jährlich verlängern / neu beantragen. Es gibt nun mal ältere Führerscheininhaber die ihren “ alten Lappen “ lieber in ihre Arschkippe stecken wollen , anstatt eine weitere Scheckkarte im Portmonee zu tragen.
@ Fischer
Natürlich können Sie den grauen Lappen überall vorzeigen, nur wenn Sie schon mal im Urlaub kontrolliert wurden und die Polizei hat ihn nicht anerkannt, dann müssen Sie Ihren Pass abgeben, damit Sie nicht abhauen können, bis die Polizei die Gültigkeit den Grauen bestätigt bekommen haben. Ich hatte auch so einen Grauen, den ich von Jahren gegen einen neuen eingetauscht habe. Recht haben und Recht zu bekommen sind seit jeher verschiedene Sachen. So was kann ihnen dort passieren, wo die Gesetze der EU nicht immer so greifen. Solche Erfahrungen können Sie überall machen. Ich habe den Grauen über 40 Jahre genutzt, aber nach solchen Vorfällen habe ich ihn umgetauscht.
Die können mir einen neuen Ausstellen, aber tauschen werde ich nicht. Ich habe meinen Führerschein bezahlt, das ist mein Eigentum.aus Schluss!
Lieber Jürgen,
Mal angenommen du hast Eigentum am Führerschein, dann bezieht sich das nur auf das Stück Papier, welches dir erlaubt im Straßenverkehr teilzunehmen. Wenn dieser „Lappen“ aber nicht mehr als Nachweis der Fahrerlaubnis akzeptiert wirst, musst du dir wohl den neuen Führerschein holen. Die Führerscheinstelle wird dir bestimmt deinen alten Führerschein, nach dem dieser ungültig gemacht wurde, gerne wieder aushändigen, damit du deine ganzen Erinnerungen, welche du mir diesem verbindest, auch weiterhin pflegen kannst.
Sie dürfen den alten behalten. Er wird einfach nur ungültig gemacht und den können Sie sich einrahmen. Rahmen gibt es natürlich nicht dazu 🤣
Vollkommen sinnloser Quatsch der uns von der E.U. Behörde aus Brüssel aufgedrückt wird, auch die neuen angeblich fälschungssicheren Führerscheine werden 100%tig gefälscht werden. Das war mit dem so fälschungssicherem Geld schon so,aber man muss ja dem Vokl für jeden Mist das Geld aus der Tasche Ziehen.
Vollkommen sinnloser Kommentar. Der Neue Führerschein enthält Informationen, die der alte graue Lappen nicht aufweisen kann. Außerdem ist der Neue in einem Format, das besser zu händeln ist, passt in jedes Kartenfach des Portmonees. Das ist nur die einfache Nutzbarkeit. Klar hat es kaum einen Vorteil, wenn die Begriffe mehrsprachig aufgedruckt sind, wenn man nur in der Schwalm unterwegs ist. Es gibt halt Millionen Deutsche die ins Ausland fahren, sei es als Tourist oder beruflich, die haben mit dem Neuen keine Probleme, weil jeder Polizist den Führerschein lesen kann, besonders wichtig ist es wenn man sich im Ausland ein Auto mietet, dann kann der Autovermieter klar erkennen, was für ein Fahrzeug der mögliche Mieter fahren darf.
Wenn Sie sich einene internationalen Führerschein ausstellen lassen, dann bekommen Sie ein graues Buch im Format des alten grauen Führerscheins, die Pictogramme, die gleichen wie auf der Karte, für jede Sprache gibt es eine eigene Seite. Das ist schon sehr entäuschend in dér heutigen Zeit, wenn man mal an die Digitalisierung denkt. Es gibt einen digitalen Impfpass, alle Bankgeschäfte kann ich mit dem Handy erledigen, warum gibt es keinen digitalen Führerschein? Alle reden von Digitalisierung aber die Behörden machen so weiter wie immer. Eine graue oder rote Pappkarte, wird durch eine Scheckkarte ersetzt, toll. Ist das euer Ernst???
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