WITZENHAUSEN-GERTENBACH. Nach dem am zurückliegenden Freitag in Witzenhausen-Gertenbach ein 30 Jahre alter Autofahrer in eine Gruppe von Kindern gefahren war, dabei ein achtjähriges Mädchen tödlich und zwei sieben und acht Jahre alte Mädchen schwer verletzte, ermittelt die Polizei nun wegen einer vorsätzlichen Tat und wegen Mordes sowie versuchtem Mord an den anderen beiden Mädchen.
Die Ermittler gehen nicht mehr von einem Unfall aus, nachdem sich ein Zeuge meldetet und berichtet hatte, dass er gesehen habe, wie der Mann aus Witzenhausen mit einer bewussten und aktiven Lenkbewegung seinen Pkw in die Gruppe der Kinder steuerte. Von diesem Hergang geht auch das vorläufige beauftragte Gutachten aus.
Der 30-Jährige wurde nach dem Vorfall zunächst selbst in ein Krankenhaus eingeliefert und dort medizinisch versorgt. Im Zuge der Behandlungsmaßnahmen ist dem Fahrer u. a. auch eine Blutprobe entnommen worden, um bei einer entsprechenden Untersuchung Feststellungen über Substanzen treffen zu können, welche die Fahrtüchtigkeit des Mannes zum Zeitpunkt des Vorfalls beeinträchtigt haben könnten.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat vor diesem Hintergrund die Ermittlungen wegen Heimtückemordes, versuchten Heimtückemordes, vollendeter gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen.
Während der Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass der 30-Jährige an einer beträchtlichen psychiatrischen Erkrankung leidet. Hinweise für einen extremistischen bzw. terroristischen Hintergrund liegen hingegen nicht vor. Er befindet sich in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. (wal)
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4 Kommentare
Es heißt schon wieder, er ist psychisch krank, also einem Freispruch gleichzusetzen .
Selbst wenn er schuldunfähig sein sollte, dann ist das keinesfalls mit einem Freispruch gleichzusetzen. Denn dann wird er in der forensichen Psychatrie untergebracht – und das ist im Grunde genommen Knast mit Therapie. Aber im Gegensatz zum regulären Knast gibt es kein konkretes Strafmaß, was in vielen Fällen heißt, dass der Täter wirklich bis zum Lebensende nicht mehr rauskommt.
Das ist für einen Hammerstiel nicht zu verstehen und keine gerechte Strafe.
Da erinnert man sich an den Mordversuch in Volkmarsen, bei dem ein PKW Fahrer in einen Faschingsumzug gefahren war. Damals im April 2020 sind die Opfer teilweise nur knapp mit dem Leben davon gekommen. Könnte es da möglicherweise Zusammenhänge geben? Man hat ja schon Zusammenhänge gefunden, die absolut unlogisch und erst nach Jahren erkannt worden waren.
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