GUDENSBERG. Die Stadt Gudensberg erstattet betroffenen Eltern vollständig die gezahlten Kindergartenbeiträge für die Monate Februar und März 2021, in denen wegen des Corona bedingten „Eingeschränkten Regelbetriebs“ in den Kindertageseinrichtungen die Betreuung eingeschränkt werden musste.
Diesen Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung der Chattengau-Stadt in ihrer Sitzung vom 30. September. Die Stadt erhält für die Rückerstattungen an die Eltern eine Zuweisung des Landes Hessen aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“.
In den Monaten Januar bis Mai 2021 musste die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen wegen der hohen Infektionsgefahr eingeschränkt werden. Viele Kinder konnten ihre Kita nicht besuchen und mussten zu Hause betreut werden. Für die Monate Februar und März werden den betroffenen Eltern die gezahlten Beiträge komplett zurückerstattet. Bereits im Februar 2021 hatten die Stadtverordneten einen anteiligen Verzicht beschlossen, nach dem nur für tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungstage Gebühren erhoben werden sollten.
Mit dem jetzt beschlossenen vollständigen Verzicht auf die Gebühren während des eingeschränkten Regelbetriebs können insgesamt rund 83.000 € ausgezahlt werden, die das Land Hessen erstattet.
Auszahlung im November geplant
Da viele Kinder, die es betrifft, im Sommer eingeschult wurden und aktuell nicht mehr in den städtischen Kitas betreut werden, entstehe ein erhöhter Aufwand bei der Bearbeitung der Gutschriften. Die Rückerstattung könne daher voraussichtlich erst im November 2021 erfolgen, hieß es ergänzend aus dem Rathaus. Dafür bitte man um Verständnis. (pm)
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