NIEDENSTEIN. Nach nunmehr vier Monaten Sammeln von Unterschriften für das Bürgerbegehren „Radwege für Niedenstein“, konnten die Initiatoren Siegfried Schäfer und Jakob Glück kürzlich 523 Unterschriften dem Bürgermeister Frank Grunewald und somit der Stadtverwaltung übergeben.
Die Hessische Gemeindeordnung sieht für Bürgerbegehren in Hessen vor, dass ein Quorum von 10 % der zur letzten Kommunalwahl Wahlberechtigten erreicht werden muss. Ausgehend von der Kommunalwahl 2016 bedeutet dies eine Anzahl von 439 Unterschriften. Wird die Kommunalwahl 2021 als Maßstab angesetzt sind demnach 447 Unterschriften erforderlich. Mit den nun insgesamt 523 eingereichten Unterschriften von Unterstützern des Bürgerbegehrens wird die erforderliche Anzahl erreicht.
Wie geht es weiter?
Die Stadtverwaltung Niedenstein muss nun laut Hessischer Gemeindeordnung die Rechtmäßigkeit hinsichtlich der Wahlberechtigung und somit des Wohnsitzes, des Alters sowie die Staatsbürgerschaft prüfen. „Da wir der Stadtverwaltung rund 80 Unterschriften zusätzlich zu der geforderten Anzahl eingereicht haben, sind wir guter Dinge, dass dies ausreichen wird. Trotz der Pandemie-Situation hatten wir die Möglichkeit mit vielen Bürgern ins Gespräch zu kommen. Dabei bekamen wir häufig das Feedback, dass hinsichtlich Radwege unbedingt etwas unternommen werden muss. Neben neuen Verbindungen wurde auch immer wieder auf die unzureichende Beschilderung hingewiesen. Aber auch ablehnende Positionen wurden vertreten, oftmals aufgrund der zu erwartenden Investitionen,“m heißt es am Dienstag in einer Mitteilung der Initiatoren.
„Die notwendigen Investitionen aus unserer Sicht jedoch machbar, da es inzwischen sehr viele Förderprogramme vom Land, Bund oder sogar EU gibt, mit denen der Eigenanteil der Investition um bis zu 80 % reduziert werden kann, siehe auch www.nahmobil-hessen.de. Selbstverständlich wird bei der Stadt ein Anteil verbleiben, welcher aus unserer Sicht jedoch hervorragend investiert ist. Genaue Zahlen können jedoch erst nach einer Planung, wie sie das Bürgerbegehren als ersten Schritt vorsieht, genannt werden“, so Siegfried Schäfer.
Sollten die eingereichten Unterschriften ausreichend sein und das Bürgerbegehren somit zulässig, entscheidet im Folgenden die Gemeindevertretung, d.h. die Stadtverordnetenversammlung, ob man den Forderungen entspricht oder diese nicht umsetzen möchte. Wird dabei den Forderungen entsprochen, kommt dies einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gleich. Wird dem Bürgerbegehren hingegen nicht entsprochen, muss spätestens 6 Monate nach dieser Entscheidung ein Bürgerentscheid erfolgen.
Der Bürgerentscheid wird analog zum Ablauf einer Kommunalwahl gestaltet. Alle Wahlberechtigten können dabei ihre Stimme abgeben. Um diese für die Initiatoren erfolgreich zu gestalten, muss die Mehrheit der Abstimmenden das Bürgerbegehren unterstützen. Weiterhin müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben was für Niedenstein ein Quorum von 1118 Stimmen bedeutet.
Zunächst gilt es jedoch die Entscheidung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Zulassung des Bürgerbegehrens abzuwarten.
„Wir bedanken uns bei allen Niedensteiner Bürgern, die das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift oder sogar das Sammeln von Unterschriften unterstützt haben und dies auch weiterhin tun. Auch der Stadtverwaltung Niedenstein möchten wir an dieser Stelle danken, die sehr offen und kooperativ war und jederzeit für Rückfragen zur Verfügung stand“, so Jakob Glück.
Die Initiatoren sind per E-Mail erreichbar unter: info@radwege-niedenstein.de, www.radwege-niedenstein.de (pm/wal)
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