ESCHWEGE. Da die 7-Tages-Inzidenz am Montag im Werra-Meißner-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten hat, werden am kommenden Mittwoch die bundesweit festgelegten Regelungen im Infektionsschutzgesetzes auch hier umgesetzt. Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 147.
Seit Sonntag gibt es 17 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am Montag bei 3.182 Personen. Genesen sind inzwischen 2769 Infizierte. Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 266 Personen. Seit Beginn der Pandemie starben 147 Menschen mit dem Virus im Werra-Meißner-Kreis.
Seit Impfbeginn wurden im Impfzentrum in Eschwege insgesamt 19.476 Personen erstgeimpft und 9.334 Personen zweitgeimpft.
Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 19 Patienten auf der normalen Isolierstation behandelt. Zusätzlich werden auf der Intensivstation im Klinikum Werra-Meißner sechs Patienten mit Beatmung behandelt. Es befinden sich zurzeit über 500 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 2 bis 99 Jahren.
Folgende Regelungen gelten somit ab kommenden Mittwoch, den 28.04.2021, 0:00 Uhr:
Ab einer Inzidenz über 100:
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
- Ausgangsbeschränkungen:
Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:
Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren („Gassi gehen“).
Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport in Sportanlagen).
- ÖPNV:
Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
- Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).
„Click and meet“ (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.
- Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.
Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).
- Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Anleitungspersonen brauchen allerdings einen, durch eine offizielle Stelle durchgeführten, negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Schulen:
Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.
Ab einer Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen tritt am übernächsten Tag automatisch zusätzlich folgende Regelung ein:
Alle Geschäfte, die bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping anbieten durften, müssen ab dieser Stufe schließen. „Click and collect“, also die Abholung von Waren beziehungsweise deren Auslieferung, bleibt weiterhin möglich.
Ab einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen tritt am übernächsten Tag automatisch zusätzlich folgende Regelung ein:
Bei einer Inzidenz über 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.
Diese Regelungen treten erst dann wieder außer Kraft, wenn im Werra-Meißner-Kreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet, allerdings erst ab dem daraufhin übernächsten Tag. Auch hierfür ist die Feststellung des Außerkrafttretens durch das Hessische Ministerium für Soziales erforderlich. Entsprechendes gilt für das Außerkrafttreten der zusätzlichen Maßnahmen ab Unterschreiten des Inzidenzwertes von 165 bzw. 150.
(wal)
5 Kommentare
was wird noch alles an einschränkungen auf uns zukommen wenn erst einmal die 4. und 5. welle im anmarsch sind ???
wann werden die leute endlich wach und gehen mal zu tausenden auf die strasse wie die ossis in 1989 / 90 in der ddr ???
0,266% positiv getestet ( krank ???). Also 99,734% gesund. Noch Fragen ??? Unglaublich die Dummheit der Menschen.
@ Mario
Sie kennen sich aus, schon jahrelang Covid 19 gehabt und sind immer noch nicht tot?
Haben Sie schon mal mit Corona zu tun gehabt, also kennen Sie jemanden der Corona hatte? Lesen Sie mal was mit Menschen passiert, die Corona in leichter Form hatten. Ihre Dummheit erinnert an die der Klimagegner, die nichts von dem Wandel bemerken wollen.
@Schwälmer, ich gebe Ihnen recht, Covid 19 ist schlimmer als damals die Pest. Gestern wurden erst in der Nacht in einem Wohnkomplex, die Covid 19 Leichen raus geholt. Man munkelt schon, dass Land Hessen kauft Wiesen und Felder von den Bauern um dort Massengräber auszuheben um den Covid 19 Massentoten überhaupt noch ein bisschen Herr zu werden.
@ Schwälmer 2
Es kratz Sie also nicht, wenn eine komplette Kleinstadt in Hessen aufhört zu existieren. Oder warten Sie auf Umstände wie in Indien oder Brasilien, wo man mit dem Zählen nicht mehr nach kommt. Klar solange man nicht selber betroffen ist, juckt einen das nicht. Auch wenn „nur“ 0,001 % der Hessen an den Folgen der Covid19 Infektion gestorben sind, so sind das für die über 6.800 Familien Verluste, die Sie sicher nicht erleben wollen. Auch wenn nicht alle Betroffenen sterben, so tragen sehr viele bleibende Schäden davon. Man muss sich nur den Zustrom der Testwilligen anschauen, dann weiß man, dass niemand der halbwegs vernünftig ist, sich dem Problem entziehen kann. Zufälligerweise war ich heute morgen zum testen, da waren älter von siebzig und ältere bis hinunter bis 10 Jahren, die getestet wurden. Ob die Pest schlimmer war kann man heute noch nicht bewerten, denn das wird sich erst zeigen, wenn Covid 19 ausgeräumt ist. Pest ist ein Hygieneproblem gewesen, Covid 19 ist weniger ein Hygieneproblem, mehr ein Problem des menschlichen Gewinnstrebens. Weil ein paar unvorsichtige Tierverwerter nicht auf Trennung der Arten geachtet haben, konnte der Virus verschiedene Wirte besiedeln. Die Pest hätte nur durch Sauberkeit verhindert werden können. Im 17. Jahrhundert liefen noch die menschliche Exkremente den Rinnstein entlang und die Haustiere, samt Ratten und sonstige Kleinlebewesen wie Flöhen, juckten wenige. Diese Kulturbegleiter sorgten für den günstigen Nährboden den die Pest braucht, um sich auszubreiten. Jemand hat mal geschrieben, man müsse die Situation sehen wie einen kriegerischen Akt. Wir müssen uns gegen den Virus verteidigen. Aber viele Bürger geben dem Virus noch mehr Möglichkeiten der Ausbreitung, aber nur weil sie nicht selber betroffen sind. Ein Nachbar hatte immer ein nettes Wort, wenn er auf der Terrasse in der Sonne saß. Heute sitzt er, bei dem Sonnenschein, im Rollstuhl auch auf der Terrasse in eine Decke gehüllt. Er hatte im Spätsommer 2020 Corona, er schaut verbittert, weil es grade ihn getroffen hatte. Long-Covid nennt man so einen Zustand.
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