BAD HERSFELD. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat am Donnerstag und mit sofortiger Wirkung weitere Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Grund dafür ist die deutlich steigende Krankheitslast in den Kliniken des Kreises, heißt es in einer Pressemitteilung.
Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Landkreis nur noch allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die vom Land zugelassene Gruppengröße von bis zu fünf Personen gilt in Hersfeld-Rotenburg vorerst nicht mehr; obgleich Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren unberücksichtigt bleiben. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Für private Zusammenkünfte wird dieselbe Beschränkung (auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere Person) dringend empfohlen! Trotz der Osterfeiertage müsse die oberste Prämisse sein, weitgehend auf Kontakte zu verzichten, im öffentlichen und privaten Raum gleichermaßen.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit
zwischen 21 und 5 Uhr
Vor dem Hintergrund einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sowie zuletzt stark angestiegenen Inzidenzwerten in der Altersgruppe der 15-34-Jährigen von bis zu 350/100.000 Personen tritt ab sofort eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft. In der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens darf das eigene Zuhause nur noch aus gewichtigen Gründen (z. B. zur Ausübung beruflicher/dienstlicher Tätigkeiten, bei der Teilnahme an ehrenamtlichen Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, aber auch um medizinische Versorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen und zur Versorgung von Tieren) verlassen werden. Landrat Dr. Michael Koch sagt: „In den vergangenen beiden Tagen hat sich die Situation trotz eines augenscheinlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens in unseren Kliniken deutlich verschärft. Das tagesaktuelle Geschehen war ausschlaggebend, unsere diesbezügliche Entscheidung von vergangenem Montag neu zu bewerten.“
Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Lockerungen bei Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen (ab 1. April) wie im Rest Hessens sind im Landkreis aktuell nicht möglich. Auf Landesebene ist eine Besuchsregel von täglich bis zu zwei Personen pro Bewohnerin/Bewohner beschlossen worden. In Hersfeld-Rotenburg gilt, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor der Gefahr einer Infektion zu schützen: nach wie vor zwei wöchentliche Besuche pro Bewohnerin/Bewohner. Voraussetzungen sind ein aktuelles negatives Testergebnis und das Tragen einer medizinisches Maske in den Einrichtungen.
Sporthallen und Sportplätze
Mit der neuen Allgemeinverfügung werden Sporthallen und Sportplätze wieder komplett gesperrt. Hiervon betroffen sind alle dort ausgeübten Angebote des Breiten- und Individualsports. Bis zuletzt waren sportliche Angebote in Kleingruppen unter freiem Himmel erlaubt.
Die Maßnahmen sind befristet bis zum 18. April 2021. Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Mit den zusätzlichen Maßnahmen werden weitere Bereiche des alltäglichen Lebens beschränkt. Dies ist uns in den Beratungen nicht leicht gefallen. Allerdings sind die Verschärfungen notwendig, um das hohe Infektionsgeschehen in unserem Landkreis und insbesondere die Krankenlast in den Kliniken einzudämmen. Ich bin mir bewusst, dass die Verschärfungen gerade zur Osterzeit an der ein oder anderen Stelle zu Unmut führen werden. Leider macht das Virus vor Feiertagen und schönem Wetter keinen Halt.“
Nicht nur die Bevölkerung wird daher um Einhaltung der Maßnahmen gebeten, vielmehr kündigt Koch zugleich an, dass Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen sind, diese Maßnahmen auch streng zu kontrollieren. Erst bei einer Inzidenz von unter 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sowie einer deutlich sinkenden Krankenlast in den Kliniken kann eine erneute Bewertung der Situation erfolgen.
Der Hessische Sozialminister Kai Klose hat die von den Verantwortlichen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg getroffenen Entscheidungen begrüßt und unterstreicht die Relevanz der Verschärfung: „Für die Lagebeurteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist neben den Inzidenzen auch die Auslastung der Krankenhäuser maßgeblich. Dies gilt vornehmlich seit der starken Verbreitung der deutlich infektiöseren und zu schwereren Krankheitsverläufen führenden Virus-Mutationen. Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Krankenhaus birgt im Vergleich zu anderen Indikatoren keine Dunkelziffer. Die Entwicklung, die wir in den vergangenen Tagen im Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld, zu dem der Landkreis Hersfeld-Rotenburg gehört, beobachten, ist alarmierend. Es ist gut, dass im Landkreis nun die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, um eine Überlastung der stationären Versorgung abzuwenden. Es ist dringend notwendig, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen und Kontakte minimiert werden.“ (wal)