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GUDENSBERG. Zur ehrenamtlichen Tätigkeit von Elisabeth Riemenschneider als Schiedsfrau gehört auch oft genug, erst einmal zu erklären, welche Aufgaben Schiedspersonen eigentlich haben: Meist in Zivilstreitigkeiten treten sie in Aktion und versuchen, durch Schlichtung einen Rechtsstreit zu vermeiden.
25 Jahre ist die Dorlaer Bürgerin, die bis 2005 im Justizdienst beschäftigt war, inzwischen in diesem Amt tätig, die letzten zehn davon als Stellvertreterin von Karl-Heinz Millich. Vor kurzem dankten der Fritzlarer Amtsgerichts-Direktor Horst Ulrich Schönhofen und Gudensbergs Bürgermeister Frank Börner für ihr nicht nachlassendes Engagement. Schönhofen überreichte eine Urkunde.
Wenn Konflikte eskalieren, liegt es nicht immer daran, dass es um große Summen oder existenzielle Fragen geht. Emotionen werden geschürt, der Konflikt „schaukelt sich hoch“. In diesem Fällen reicht oft eine neutrale Person, die zwischen den Parteien steht und versucht, durch Sachlichkeit eine Einigung zu erzielen. In diesen Fällen treten die Schiedsleute in Aktion. Das Motto von Elisabeth Riemenschneider in solchen Situationen ist bis heute: „Den streitenden Parteien sage ich, man muss sich ja nicht lieben, aber als Nachbarn sollte man sich wenigstens grüßen.“ Und in der Lage sein, pragmatisch eine Lösung zu finden. Denn der Weg vors Gericht ist aufwändig und teuer.
Schiedsamt entlastet Justiz
Daher sind die Schiedsleute, oder „das Schiedsamt“, unentbehrliche Hilfsorgane der Rechtspflege, weiß Amtsgerichts-Direktor Horst Ulrich Schönhofen: „Sie tragen spürbar zur Entlastung der Justiz bei und ermöglichen, dass sich die Richter den sonstigen Fällen widmen können.“ Gudensbergs Bürgermeister Frank Börner zählt Elisabeth Riemenschneider zu den ehrenamtlichen Aktivposten in der Stadt: „Frau Riemenschneider hat sich in Gudensberg schon immer vorbildlich für das Gemeinwohl engagiert, lange Zeit auch als ehrenamtliche Stadträtin. Sie ist Mitglied des Kreisseniorenbeirates und hilft regelmäßig bei den städtischen Kulturveranstaltungen.“
„Schlichten statt Richten“ – Aufgaben des Schiedsamtes
- Schlichtung in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung
- Nachbarstreitigkeiten
- Klärung von Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre
- Strafsachen ohne Vorliegen eines öffentlichen Interesses, zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung
In bestimmten Fällen muss vor der Klageerhebung ein Schiedsverfahren durchlaufen werden. Das Schiedsamt für Gudensberg bekleiden Karl-Heinz Millich, Vorsitzender (Tel.: 05603/3596) und Elisabeth Riemenschneider, stellvertretende Vorsitzende (Tel. 05603/3796). (pm/beg)
Foto: Dank für ein Vierteljahrhundert ehrenamtliche Arbeit als Schiedsfrau für Gudensberg (v.l.): Amtsgerichts-Direktor Horst Ulrich Schönhofen, Elisabeth Riemenschneider, Bürgermeister Frank Börner und Sabine Rohde, Geschäftsleiterin des Amtsgerichts. ©Foto: pm|nh
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