Kreisverwaltung Schwalm-Eder äußert sich zum Infektionsgeschehen
SCHWALMSTADT. Der Schwalm-Eder-Kreis hat sich jetzt offiziell zu den Corona-Infektionen im Asklepios Klinikum (nh24 hat gestern berichtet) in Schwalmstadt geäußert. Dabei sind die Darstellungen von Kreis und Klinik nach wie vor nicht ganz deckungsgleich.
Die Kreisverwaltung schreibt, der Schwalm-Eder-Kreis habe am Abend des 1. Februar 2021 eine Mitteilung durch die Geschäftsführung der Asklepios Klinik Schwalmstadt erhalten, dass die internistische Notfallversorgung bei IVENA abgemeldet ist. Inzwischen lägen dem SEK Informationen vor, dass die Notfallversorgung in der Asklepios-Klinik-Schwalmstadt in weiten Teilen abgemeldet ist. Asklepios selbst hat gestern Abend dazu folgendes erklärt: „Innerklinisch sind auf zwei benachbarten internistischen Stationen (auf einer Ebene) vermehrt Coronafälle bei Personal und Patienten aufgetreten. Aus Infektionsschutzgründen haben wir deshalb für diese Stationen vorsorglich einen Aufnahmestopp (Elektiv- und Notfallpatienten) bis zum Ende dieser Woche beschlossen. Positiv getestete Mitarbeiter befinden sich bereits in Quarantäne, die positiv getesteten Patienten bzw. Kontaktpersonen werden auf unserer Covid-Isolationsstation weiter betreut.
Klinik ist von Notfallversorgung nicht entbunden
Auf die Frage, was im Notfall mit Patienten geschieht, die vom Rettungsdienst in die Klinik gebracht werden müssen, antwortet der Schwalm-Eder-Kreis wie folgt: „Selbst bei ‚Abmeldung‘ ist ein Krankenhaus von seiner gesetzlichen Pflicht der Notfallversorgung von Patienten nicht entbunden. Diese Erstversorgung muss immer gewährleistet sein. Es kann in der Folge dann zu Abverlegungen für die weitere Behandlung in andere Kliniken kommen.
Über das System IVENA besteht permanent ein aktueller Informationsstand zu freien Kapazitäten in den einzelnen Krankenhäusern. Wenn in einem Krankenhaus keine Kapazitäten vorhanden sind werden Patienten in die nächstliegend geeignete Klinik gebracht. Diese Information übermittelt die Leitstelle an den Rettungsdienst. Die Entscheidung welche Klinik angefahren wird, trifft der rettungsdienstliche Einsatzleiter, der Kontakt zum Patienten hat. Dies kann ein Notarzt oder ein Notfallsanitäter sein. Somit ist eine Erstversorgung im Notfall gegeben“
Informationen zur Abmeldung an Dritte durch den SEK
Entscheidend für die Region ist auch die Frage nach der stationären Versorgung von nicht Notfall-Patienten im Schwalm-Eder-Kreis, beziehungsweise ob diese noch ausreichend möglich ist. Dazu erklärt die Kreisverwaltung: „Wir haben keine Kenntnisse, dass die Patientenversorgung aktuell für Menschen aus dem Schwalm-Eder-Kreis nicht ausreichend ist. Auch hier gilt es das Gesamtsystem, welches über IVENA eine permanent aktualisierte Übersicht gibt, in den Blick zu nehmen.“
Alle „Entsprechenden Informationen“, so die Information weiter, „wurden an das VG 1 ins Klinikum nach Kassel übermittelt, sodass von dort die Gesamtversorgungslage über IVENA im Blick behalten werden kann. Der Schwalm-Eder-Kreis hat auch die Leitstelle Kassel informiert. Von dort wird die Luftrettung für den SEK koordiniert. Somit ist dort eine erhöhte Bereitschaft für Einsätze im SEK hinterlegt. Auch das Land Hessen mit dem zuständigen Ministerium (HMSI) wurde durch den SEK informiert.“
Belegung in Nachbarregionen auch im Normalbetrieb – zusätzliche Kapazität bereitgestellt
Über das System IVENA, so der Kreis, hätten alle Krankenhäuser einen permanenten Überblick. Die Leitstelle Schwalm-Eder kann auch im Normalbetrieb Patienten immer den umliegenden Kliniken zuweisen, wenn dies die nächstliegenden geeigneten Kliniken sind. Die aktuelle Auswertung von IVENA zeige an, dass es aktuell ausreichend Kapazitäten gibt, um den Ausfall der Klinik in Ziegenhain zu kompensieren. Der Schwalm-Eder-Kreis habe bereits mit seinen beauftragten Leistungserbringern für den Rettungsdienst vereinbart, dass ggf. zusätzliche Kapazitäten für den Bereich des Schwalm-Eder-Kreises bereitgestellt werden. DRK und MHD werden ggf. sowohl zusätzliche Rettungsfahrzeuge wie auch das notwendige Personal bereitstellen. Das wird bei längeren Fahrten der Rettungsfahrzeuge ggf. notwendig sein. Diese verlängerten Fahrzeiten werden mit der Aufstockung kompensiert, sodass die Versorgung weiter gesichert ist. (rs)
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