FRITZLAR. Ginge es nach Landrat Winfried Becker (SPD), dann wäre das lokale Impfzentrum des Schwalm-Eder-Kreises in Fritzlar längst in Vollbetrieb. Bislang wurden von dort nur die mobilen Impfteams in Senioren- und Pflegeheime sowie in Krankenhäuser im Landkreis geschickt. Seit Freitag stehen die sechs „Straßen“ des Impfzentrums für 218 Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser-Hilfsdienstes bereit.
Bis zur Eröffnung wird das Impfzentrum aber wieder für Impfwillige ruhen.
Jan Christoph Ulrich vom DRK gehörte am Freitag zu den ersten Impflingen im Messezelt auf dem Parkplatz der Georg-Friedrich-Kaserne. Der Testlauf dient auch dazu, kleine Lücken im Ablauf zu schließen. So funktionieren beispielsweise die Fieberthermometer im Zufahrtsbereich des Zentrums nicht. Bei den zurzeit herrschenden Außentemperaturen zeigen die Geräte anstatt der Körpertemperatur nur einen „Error“ an. Jetzt wird im Zelt die Körpertemperatur der Impfwilligen gemessen.
Das Impfzentrum um die Ärztin Nina Beyer soll, so wünscht es Hessens Innenminister Peter Beuth, am Dienstag, 9. Februar in Betrieb gehen. Bis dahin und vermutlich darüber hinaus bleibt das Nadelöhr aber die Versorgung mit ausreichend Impfstoff.
„Die Öffnung des Impfzentrums ist eine erhebliche Erleichterung für die über 80-Jährigen und deren Angehörige. Ihnen bleibt so die Anfahrt nach Kassel erspart“, sagt Landrat Winfried Becker.
Regionales Impfzentrum für Nordhessen in Kassel
Bislang haben sechs regionale Impfzentren. Sie versorgen die Städte und das gesamte Umland: https://hessenlink.de/2LeEr. (Achtung: PDF.) Für die nordhessischen Landkreise Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner, Schwalm-Eder sowie Stadt und Landkreis Kassel ist dies das Impfzentrum in der Großsporthalle am Auepark in Kassel. (wal)
Info
Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
- Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
- Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
Hinweis: Allgemeine Fragen rund zu Corona werden unter Telefon 0800 – 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet. (wal)
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1 Kommentar
Hallo,
weiß jemand, ob man dann zwingend nach Fritzlar muss als Einwohner des SEK, sobald das dortige Impfzentrum geöffnet hat? Für mich liegt Kassel fast besser als Fritzlar aufgrund Wohn- und Arbeitsort.
Danke.
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