SCHWALMSTADT-ZIEGENHAIN. Aufgrund der Coronavirus-Situation wird die Zulassungsstelle der Stadt Schwalmstadt in Ziegenhain für den Publikumsverkehr ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen. Fahrzeuge können dennoch zugelassen werden.
Die Bearbeitung einer Zulassung ist nach wie vor möglich, wenn die folgenden Unterlagen komplett in einem Umschlag mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in die Box im Eingangsbereich der Zulassungsstelle eingeworfen werden:
- Original-Fahrzeugbrief
- Original-Fahrzeugschein / bei Neufahrzeugen die EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
- Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- Kopie EC-Karte vom Steuerzahler
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. alte/neue Kennzeichen (Kennzeichenmitnahme ist möglich)
- neue Kennzeichen können bei der Abholung gedruckt werden
- HU-Bericht, wenn die aktuelle HU nicht im Fahrzeugschein steht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer (vom Halter und bei abweichendem Zahler auch von diesem unterschrieben)
- Vermerk, ob eine Feinstaubplakette gewünscht ist.
Abgabezeiten:
Mo.-Fr. 08.00 – 11.00 Uhr + Do. 13.30-15.30 Uhr
Die Abholung wird von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle dann telefonisch vereinbart. (pm)
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