Viele Projekte des Förderprogrammes „Lebendige Zentren in der Umsetzung
GUDENSBERG. „Fair – nachhaltig – sozial“, so lautet das Motto des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Gudensberg, das als Leitfaden für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ dient.
Es ist das Ergebnis der zahlreichen Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im Jahr 2019. In sechs Arbeitsgruppen entwickelten über 120 Gudensberger Bürgerinnen und Bürger in insgesamt 15 Arbeitstreffen Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität im Fördergebiet in der historischen Altstadt. Deren Bearbeitung erfolgte durch das Fachbüro akp aus Kassel. Es wurden Einzelmaßnahmen mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro bis in das Jahr 2030 entworfen, beschrieben und finanziell und zeitlich kalkuliert. Die Fördermittelquote wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt bei aktuell 69,66%.
Zurzeit befinden sich acht der dreißig Einzelmaßnahmen in der Umsetzung. Hier erhalten Sie einen Überblick:
Aufwertung des Spielplatzes Renthof/Alte Pfarre
Das Planungsbüro Stadt + Natur Kassel hat einen sehr ansprechenden Entwurf für die Umgestaltung des Spielplatzes und die Ausrichtung auf die Altersgruppe 1-6 Jahre angefertigt. Bei der Ideensuche waren auch Gudensberger Kindergartenkinder und die Tagesmütter beteiligt. Aktuell läuft die Ausschreibung der landschaftsgärtnerischen Leistungen. Die Fertigstellung ist für das späte Frühjahr 2021 geplant.
Bei der Ausschreibung der Spielgeräte und Ausstattungsstücke wurde als verbindliches Leistungsmerkmal die Zertifizierung des Holzes mit dem FSC-Siegel gefordert. Es verbürgt eine nachhaltige Forstwirtschaft.
Umgestaltung des Alten Marktes und des Kirchenumfelds
Der Alte Markt und das Umfeld der Stadtkirche sollen besser nutzbar, ästhetisch ansprechender und besser erreichbar werden. Dazu sollen alle Belange der Anwohnenden, der Kirchengemeinde, von Gästen und Kirchgängern berücksichtigt werden. Um die vielfältigen Interessen bei einer schwierigen Topographie kreativ umzusetzen wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb stattfinden. Diesen Wettbewerb wird ein Fachbüro auflegen und betreuen, wozu das Vergabeverfahren läuft. Wenn es die Corona-Lage zulässt, wird die abgesagte Ideenkonferenz mit den Bürgerinnen und Bürgern nachgeholt werden.
Obernburg und Gefangenenturm
Mit der Planung der Befestigung des steilen Weges auf die Burgruine und der Gestaltung des Areals am Gefangenenturm wurde ein renommiertes Architekturbüro beauftragt. Die Plangrundlage bildet eine im Herbst erfolgte exakte Vermessung. Der erste Entwurf wird im März 2021 vorliegen.
Begegnungsstätte und Gästehaus Altes Pfarrhaus
Das Alte Pfarrhaus im Löhner Weg diente bisher zur Beherbergung von Gästen aus den Partnerstädten. Das bisher rein kommunale Gästehaus soll auch weiteren Nutzergruppen dienen, wozu in einem ersten Bauabschnitt brandschutzrechtliche Auflagen erfüllt werden müssen. Dafür ist ein Architekturbüro mit der Planung beauftragt worden.
Begegnungszentrum G1
Mit Mitteln des Städtebauförderprogramms kaufte die Stadt Gudensberg in diesem Jahr das Grundstück Grabenweg 1 mit dem ehemaligen Teeladen. Hier soll ein multifunktionales Begegnungszentrum des Gemeinbedarfs entstehen. Eine erste Befragung der möglichen Nutzer und Nutzergruppen ist bereits abgeschlossen. Jetzt werden der konkrete Raumbedarf und die notwendige technische Ausstattung als Grundlage des Planungsverfahrens ermittelt.
Anreizprogramm
Im September hat die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien für ein sogenanntes Anreizprogramm beschlossen. Es richtet sich mit einer beratenden und einer finanziellen Förderung an private Investoren im Fördergebiet. Bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen stehen den Antragsstellern bis zu 20.000 Euro Förderung zur Verfügung, sowie bis zu acht Stunden Beratungsleistungen. Für Maßnahmen im Vorgartenbereich sind bis zu 5.000 Euro und die gleiche Beratung verfügbar. Es haben sich bereits zwei Interessenten für das Anreizprogramm gemeldet.
Einzelmaßnahmen privater Investoren
Größere Umbaumaßnahmen privater Investoren müssen beim Fördermittelgeber mit einer speziellen Kostenkalkulation beantragt werden. Bei einer Zusage stehen bis zu 75.000 Euro Fördermittel verbunden mit einer fachlichen Beratung zur Verfügung. Auf diese Weise werden die Sanierungen der Gebäude Renthof 4 und Besser Straße 9 unterstützt. Dort entstehen insgesamt sieben Wohnungen unterschiedlicher Größe. Eine dritte Investorin hat vor kurzem Interesse an der Förderung angemeldet.
Verkehrsgutachten
Das Verkehrsgutachten wird die fachliche Grundlage für alle den Verkehr betreffenden Einzelmaßnahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts bilden. Deshalb wird hier besonders auf Gründlichkeit und fachliche Tiefe geachtet. Im Herbst fand eine umfassende Verkehrserhebung statt, die das Zahlenwerk für die Analyse lieferte. Das Logistikunternehmen Rudolph lieferte Daten zu seinem Verkehrsgeschehen. Beide Gudensberger Schulen nahmen an einer Umfrage teil, um Daten über den Schülerverkehr zu erhalten. Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs erläuterten besondere Engstellen für den Radverkehr. Das Verkehrsgutachten wird im April 2021 vorliegen.
Hintergrund: Förderprogramm Lebendige Zentren
Im Juni 2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept „Gudensberg 2030. Fair-nachhaltig-sozial“ (ISEK) als Grundlage und Leitfaden des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“. Die Arbeit der Arbeitsgruppen für das ISEK war mit der Abschlussveranstaltung 2019 beendet. In der Umsetzungsphase finden Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen zu den einzelnen Umsetzungsmaßnahmen statt.
Lokale Partnerschaft
Für die Nutzung des in Gudensberg vorhandenen Alltags- und Fachwissens wird das neue Gremium „Lokale Partnerschaft“ das Städtebauförderprogramm begleiten. Es besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft, der Politik, der Vereine, der Verwaltung und aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.
Fördergebietsmanagement
Der gesamte Prozess des Städtebauförderprogramms wird durch das Fachbüro akp aus Kassel begleitet. Das Fördergebietsmanagement besteht aus einem Architekten, einer Stadtplanerin und einem Stadtplaner, einem Landschaftsarchitekten und ihren Mitarbeitenden. Damit sind alle relevanten Fachbereiche abgedeckt. Ein solches Management ist im Förderprogramm vorgesehen und wird ebenfalls gefördert. (pm)