Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für 2020
GUDENSBERG. Ab Ende November erhalten alle Grundstückseigentümer der Gudensberger Kernstadt sowie der Stadtteile Dissen und Deute per Post ihre Ablesekarte, um den Stand des Wasserzählers an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Alle Haushalte werden gebeten, den Zählerstand bis zum 31. Dezember zu melden.
Sie sind Grundlage, um die Wasser- und Abwassergebührenabrechnung zu erstellen. Der Zählerstand kann auf folgenden Wegen gemeldet werden:
- Rückgabe bzw. -sendung der Ablesekarte
- Online-Meldung über www.gudensberg.de
Zur Online-Meldung gibt es auf der städtischen Homepage www.gudensberg.de in der rechten Spalte der Startseite einen Link, der zum elektronischen Formular führt. Zur Meldung werden Zählernummer und Kassenzeichen benötigt.
Der Zählerstand kann auch über das Smartphone mit Hilfe des QR-Codes erfolgen, der auf der Ablesekarte abgedruckt ist. Durch das Scannen des QR-Codes gelangt man zum Meldeformular.
Der Zählerstand muss bis zum 6. Januar 2021 gemeldet werden. Falls eine Meldung unterbleibt, erfolgt die Abrechnung über eine Schätzung des Verbrauchs. (pm | rs)