Reiserückkehrer haben verschiedene Möglichkeiten um Testungen durchführen zu lassen
LAUTERBACH. Seit der Schließung des Corona-Testcenters der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Alsfeld wurden seit dem 29. Juni Corona-Testungen an den Krankenhäusern in Alsfeld und Lauterbach durchgeführt.
„Die Entwicklungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie schnell ändern können und das Pandemie-Geschehen nicht an den Kreisgrenzen des Vogelsbergs Halt macht“, sagt Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak (CDU). „Um flexibel und agil bei sich ändernden Infektionslagen agieren zu können, hat die Kreisspitze in enger Abstimmung mit den beteiligten Krankenhäusern entschieden, ein vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises eingerichtetes Corona-Testcenter zu eröffnen“, führt Dr. Mischak weiter aus. Von einem externen Dienstleister werden am Testcenter in Alsfeld von nun an alle vom Gesundheitsamt angeordneten Testungen durchgeführt. Für die Zusammenarbeit mit dem Kreiskrankenhaus in Alsfeld und dem Eichhof-Krankenhaus in Lauterbach zieht der Erste Kreisbeigeordnete eine ausgesprochen positive Bilanz: „Innerhalb kürzester Zeit konnte gemeinsam mit den Häusern eine tragfähige Lösung erarbeitet werden. Für die vorbildliche Zusammenarbeit bei der Abstimmung sowie Ausführung der Corona-Testungen, und darüber hinaus, gilt Bediensteten und der Leitungsebene unser Dank.“
Reiserückkehrer haben nun seit dem 1. August das Recht, sich nach Rückkehr aus dem Ausland und aus inländischen Risikogebieten auch beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen zu lassen. Diese Entscheidung hat das Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht. Die Abstriche sollen durch niedergelassene Ärzte und die Abstrich-Center der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden. „Diese Vorgabe ist für mich logisch nicht nachvollziehbar, es handelt sich ja nicht um Patienten, sondern um symptomfreie Personen“ meint Michael Buff, ein Hausarzt aus dem Vogelsberg. „Aber um politische Entscheidungen müssen sich Menschen kümmern, die sich mit so etwas auskennen. Neben dem normalen Praxisbetrieb zusätzlich auch noch diese Testungen durchzuführen, stößt an unsere Grenzen und ist teilweise praktisch einfach nicht umsetzbar. Auch besteht für niedergelassene Ärzte keine Verpflichtung, diese Tests anzubieten. Die nächsten Testzentren der KV Hessen befinden sich in Marburg, Gießen und Fulda.“ Diese Problematik ist auch dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bewusst. Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak teilt die Sorgen der Hausärzte: „Aus diesem Grund wurde mit einem kreiseigenen Testcenter eine praktikable Lösung auf den Weg gebracht. Denn neben den Hausarztpraxen und den Abstrichcentern der KV Hessen, steht Reiserückkehrern auch die Möglichkeit zur Verfügung, sich über das Gesundheitsamt testen zu lassen.“
An wen können sich Reiserückkehrer wenden?
Reiserückkehrer aus dem Ausland und aus deutschen Risikogebieten gemäß Robert-Koch-Institut (RKI), haben Anspruch auf eine Testung. Reiserückkehrer, deren Hausarztpraxis keine Testung durchführt, können sich an das Gesundheitsamt wenden
Für eine Testung über das Gesundheitsamt ist eine telefonische Voranmeldung unter der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes 06641/977-189 nötig. Das Gesundheitsamt beauftragt die Testung in einem Testzentrum oder einer Schwerpunktpraxis.
Wenn sich Reiserückkehrer über niedergelassene Hausärzte testen lassen wollen, müssen sie sich auch dort telefonisch anmelden, bevor die Hausarztpraxis eine Testung durchführt. Ob die eigene Hausarztpraxis Testungen anbietet, können Betroffene dort erfragen
Alle Einreisenden haben Anspruch auf diesen Test, sofern er innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Ein vorheriger Auslandsaufenthalt muss zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Hotelrechnung nachgewiesen werden.
An wen wenden sich Personen ohne Krankheitssymptome?
Personen ohne Krankheitszeichen, die mit positiv Getesteten einen mindestens 15-minütigen persönlichen Kontakt hatten oder im selben Haushalt leben, können sich über das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises testen lassen. Auch wenn die Corona-Warn-App eine Risikomeldung anzeigt, ist eine Testung über die Behörde möglich. Nach telefonischer Voranmeldung beauftragt das Gesundheitsamt die Testung in einem Testzentrum oder einer Schwerpunktpraxis.
An wen wenden sich Personen mit Krankheitssymptomen?
Personen mit Krankheitszeichen wie beispielsweise starker Erkältung, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber sowie Geschmacks- und Geruchsverlust können sich nach telefonischer Voranmeldung über niedergelassene Hausärzte testen lassen. Außerdem ist eine Vermittlung über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 möglich. Dieser vermittelt dann eine entsprechende Testung.
„Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, haben wir in Alsfeld die Kapazitäten, um zu reagieren. Dort können umfangreiche Testungen durchgeführt werden“, stellt Dr. Mischak klar. (pm)
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