Umplanung für das Baugebiet Gudensberg Süd
GUDENSBERG. Das Gelände des naturnahen Regenrückhaltebeckens in der Flur auf dem Lerchsfeld zwischen Gudensberg und Maden ist im Laufe der Jahre zu einem Biotop geworden. Zwar nicht im rechtlichen Sinne, aber in den Augen vieler Gudensberger Bürgerinnen und Bürger.
Das war der einhellige Tenor der Internet-Informationsveranstaltung am 08.06.2020 zum geplanten Baugebiet Gudensberg Süd. Die geplante Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens würde das Biotop stark beeinträchtigen, war die geäußerte Befürchtung.
Rückhaltebecken entsteht weiter südlich
Bürgermeister Frank Börner griff diese Bedenken auf. Er beauftragte die Bauverwaltung und die beteiligten Planungsbüros zur Überprüfung der projektierten Regenwasserführung. Es wurde tatsächlich ein geeigneter Standort für ein gänzlich neues Regenrückhaltbecken weiter südlich gefunden.
Der neuen Planung stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2020 zu. Der Bereich des bestehenden naturnahen Regenrückhaltebeckens wurde aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Zusätzlich entfallen die südwestlich angrenzende Straße und ein Teil der Baufläche. Damit bleibt das ökologische Kleinod völlig unangetastet und kann sich sogar noch weiter ausdehnen.
Reduzierung auf 7,5 Hektar
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 reduziert sich dadurch auf eine bebaubare Fläche von 7,5 Hektar. In einem ersten Erschließungsabschnitt sollen dort 30 Bauplätze, insbesondere für Interessenten aus Gudensberg, freigegeben werden.
Demnächst wird die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 84 „Auf dem Lerchsfeld“ erfolgen. Kreative Anregungen sind weiterhin gefragt, um Gudensberg auch in Zukunft gemeinsam ökologisch verträglich und nachhaltig zu gestalten. (pm | rs)
2 Kommentare
Gudensberg und Fritzlar betreiben bezüglich der Ausweisung von Bauplätzen eine Expansionspolitik die sich in naher Zukunft rechen wird.
Für Gudensberg gibt es wie für jede andere Gemeinde oder Stadt eine Regionalplanung. Dort wird u.a. festgelegt, wieviel Entwicklungsfläche eine Gemeinde oder Stadt für den vordefinierten Zeitraum zur Verfügung steht.
Bereits 2018 hat die Stadt Gudensberg die vorgesehene Planung von 22 Hektar überschritten. Eine mögliche Ausweitung ohne Zustimmung der Regionalkonferenz des Regierungspräsidiums ist möglich und wurde von der Stadt bereits genutzt.
(Überplanung von 30 % der Planflächen). Mit einem Abweichungsantrag von 7 Hektar hat Herr Bürgermeister Börner eine weitere Ausweitung der Flächen beantragt. Auch diese weitere Ausweitung wurde mit 1 Stimme Mehrheit bewilligt. In der Informationsveranstaltung vom 08.06.2020 legte Herr Börgermeister Börner eine Planung vor, in der nun nochmal ein weiterer Hektar in die Planung mit einbezogen wurde; also in Summe eine weitere Überplanung des vorgesehenen Regionalplans.
Nach zahlreichen Einwänden in der der Live Streaming Veranstaltung sowie erfolgter Rückfrage der FWG Gudensberg beim Regierungspräsidium Kassel (Schreiben ging ebenso dem Magistrat sowie Hr. Bürgermeister Börner zu) erfolgte eine kurzfristige Umgestaltung des Bereiches vor der letzten Aussschussitzung Bauen, Planen und Umwelt.
Erfreulicher Weise wurde die Erhaltung des Biotops erreicht, welche jedoch im eigentlichen Sinne im Zusammenhang mit der erneuten Überplanung des Bereiches besteht.
Mehr Informationen unter http://www.fwg-gudensberg.de
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