
Die Stadt Gudensberg mit Schlossberg © Archivfoto: Rainer Sander|nh24
Ehrenamt in der Stadt Gudensberg
GUDENSBERG. Die Amtszeit zweier Mitglieder des Ortsgerichts Gudensberg, sogenannte „Ortsgerichtsschöffen“, endet im Jahr 2020 und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg hat neue Schöffinnen beziehungsweise. Schöffen zu wählen. Aus diesem Grund werden interessierte Bürger gesucht, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellungen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Erbschaften („Nachlässen“)
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Wer Schöffe werden kann
Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden,
- die allgemeines Vertrauen genießen,
- lebenserfahren sind,
- unbescholten sind und
- ihren Wohnsitz in Gudensberg haben.
- Es ist von Vorteil, wenn sie mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden erfahren und ortskundig sind.
Ortsgerichtsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
- als Rechtsanwalt und Notar zugelassen sind.
Wie man sich bewerben kann
Wer Interesse an dem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe hat oder weitere Informationen benötigt, wendet Sie sich bitte bis zum 30. Juni 2020 an die Stadtverwaltung Gudensberg, Sabine Iffert (Tel. 05603 933-146, E-Mail: s.iffert@stadt-gudensberg.de).
Ebenso stehen die Ortsgerichtsschöffen Rainer Burkert, Tel. 05603 3298, und Gerhard Lange, Tel. 05603 1332, für weitere Informationen über die Tätigkeit der Ortsgerichtsschöffen gern zur Verfügung. (pm | rs)