Neue Allgemeinverfügung für Alten- und Pflegeheime sowie Rehabilitationseinrichtungen
HOMBERG/EFZE. Nachdem in einzelnen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis die Anzahl der infizierten Bewohnerinnen und Bewohner empfindlich gestiegen ist, reagiert der Landkreis mit einer weiteren Allgemeinverfügung und gibt somit für diese Einrichtungen klare Regeln vor.
Die Anzahl der am Coronavirus erkrankten Personen im Schwalm-Eder-Kreis steigt weiter. Der Landkreis vermeldet für heute elf Neuinfektionen und zwei weitere Todesfälle. Damit ist die Anzahl der am Coronavirus erkrankten Personen auf insgesamt 293 Personen gestiegen. Todesfälle sind inzwischen 12 zu vermelden.
„Wir sind sehr besorgt. Besonders, weil die Anzahl der Infizierten in Alten- und Pflegeheimen weiter gestiegen ist. Das ist ein sehr sensibler Bereich, sodass wir uns entschlossen haben, mit einer weiteren Allgemeinverfügung klare Vorgaben für die Einrichtungen vorzugeben,“ so Landrat Winfried Becker.
In der ab dem 8. April in Kraft tretenden Verfügung werden neben strengen Besuchsregelungen auch Vorgaben für die Einnahme von Mahlzeiten gemacht. Diese sind nach Möglichkeit einzeln auf den Zimmern einzunehmen.
Das Personal wird angewiesen, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sofern das Personal infizierte Bewohnerinnen und Bewohner betreut, darf dieses nicht für die Versorgung anderer Bewohner eingesetzt werden. Die Aufnahme von neuen Bewohnern ist nur in besonders gelagerten Einzelfällen mit Zustimmung des Gesundheitsamtes gestattet.
Mit dieser Allgemeinverfügung orientiert sich der Landkreis an den Vorgaben des Robert-Koch–Instituts und hofft, die Infektionszahl einzudämmen.
Weitere Information rund um die Corona-Pandemie sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie auf der Homepage des Landkreises, unter www.schwalm-eder-kreis.de (pm)
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Warum wird kein atemschutzmaske zum einkaufen vorgeschrieben und stoffläden öffnen damit man Zubehör zum Masken nähen kaufen kann.
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