Angebote im OEG-Trauma-Netzwerk werden angenommen
GIEßEN. Das hessische OEG-Trauma-Netzwerk, mit dem Gewaltopfer unterstützt werden, besteht nun seit fast fünf Jahren. „Im Vorjahr haben 72 Menschen die fachspezifische Behandlung in einer Traumaambulanz in Anspruch genommen“, erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer am Sonntag, 22. März.
Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Im hessischen Netzwerk erhalten diese Personen eine umfangreiche therapeutische Soforthilfe.
„Jeder Betroffene innerhalb des Beratungsnetzwerks hat einen individuellen Schicksalsschlag erlitten. Neben einer qualitativ hochwertigen Betreuung geht es uns auch um eine Opfer-Soforthilfe in Hessen“, sagt RP Ullrich. „Die betroffenen Menschen brauchen vor allem schnelle und kompetente Hilfe, und zwar bereits vor einer Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung.“ Das Leistungsspektrum umfasst neben Heil- und Krankenbehandlungen auch Rentenleistungen.
Die Kooperationspartner, bestehend aus derzeit 18 Fachkliniken und Facheinrichtungen, stellen diese Hilfe sicher. Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch Hinterbliebene, also Ehepartner, Eltern oder Kinder. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen in Anspruch nehmen.
„Jeder, der innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Opferentschädigung bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort, sofern notwendig, sofort therapeutische Hilfe“, sagt Ruth Böhr, kommissarische Abteilungsleiterin und Leitende Ärztin im RP Gießen. Der Umfang beträgt zunächst fünf Sitzungen, die bei Bedarf auf 15 erhöht werden können. Darüber hinaus bietet das OEG weitere Unterstützungsangebote an.
„Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich Maßnahmen der Krisenintervention einzuleiten um dauerhafte seelische Störungen zu vermeiden oder zu mildern“, erläutert RP Ullrich. „Wir wollen alle Betroffenen ermutigen, die Hilfe des Netzwerks in Anspruch zu nehmen.“
Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Soziales“ in den Bereichen „Versorgungsverwaltung“ und „Versorgung“ zu finden.
Hintergrund
Der Tag der Kriminalitätsopfer findet alljährlich am 22. März statt. Dieser Aktionstag wurde 1991 vom „Weißen Ring“ ins Leben gerufen. Es wird an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind erinnert. Die Idee des Weißen Rings nahm das RP Gießen im Jahr 2015 mit der Gründung einer Gemeinschaft von Kliniken auf, um möglichst unbürokratisch und schnell Trauma-Opfern durch therapeutische Angebote zu helfen. Entsprechende Anträge sind in Hessen an eines der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales zu richten, die der Fachaufsicht des RP Gießen unterstehen. Aus diesem Grund hatte das Regierungspräsidium im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ein Konzept für ein fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk entwickelt, durch das den Betroffenen in allen Regionen Hessens fachkompetente Untersuchung und Therapie angeboten werden kann, sodass chronische Belastungsstörungen sowie psychische Langzeit- und Spätfolgen vermieden bzw. gemildert werden können. (pm)