GIEßEN / FRANKFURT. Die Dippemess in Frankfurt hat bereits begonnen. Kurz nach der Eröffnung wird an den letzten Details gearbeitet: Ein Strahler an der Geisterbahn wird ersetzt, Zelte abgespritzt oder LED-Lampen ausgetauscht.
Dass es überhaupt losgehen kann, dafür ist die Gebrauchsabnahme der „Fliegenden Bauten“ am wichtigsten. Dabei handelt es sich um Fahrgeschäfte oder Zelte ab einer bestimmten Größe, die genehmigt werden müssen. Hierfür ist das Regierungspräsidium Gießen hessenweit zuständig. Neben Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich sind am Morgen auch Gutachter, Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht und des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt, Vertreter der Polizei sowie Standbetreiber auf dem Festgelände am Eisstadion dabei.
„Unser Auftrag ist der Schutz der Menschen, die hier ihren Spaß haben solle“, beschreibt Christoph Ullrich die Aufgabe des RP Gießen stellvertretend für die Gruppe, die die Fahrgeschäfte je nach Auftrag begutachten: Diesmal sind zwölf Fliegende Bauten angemeldet. Nicht alle, aber ein Teil der Stände werden daher einer Gebrauchsabnahme unterzogen. Fliegende Bauten mit Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sollen dadurch erst gar nicht in Betrieb gehen.
Der Regierungspräsident, selbst leidenschaftlicher Heimwerker und deshalb technisch interessiert, nutzt die Chance und macht genau das, was er zu Beginn angekündigt hatte: „Ich werde aus persönlichem Interesse auch die eine oder andere Frage stellen.“ Die Schausteller freuen sich offenkundig und fachsimpeln immer wieder mit ihm.
Besonders beeindruckend ist „Break Dancer“, ein rasantes und bunt leuchtendes Fahrgeschäft. Alexander Schramm aus der Region ist der Betreiber und mitten in den letzten Vorbereitungen. Zwei Zugmaschinen inklusive Kran braucht er, um den Vergnügungskoloss von einem zum anderen Ort zu transportieren und aufzubauen. Diesmal hatte er zwei Tage Zeit: „Das ist dann eher ein gemütliches Aufbauen.“ Manchmal muss es auch deutlich schneller gehen. Wie seine Kollegen auf dem Messeplatz gibt er gerne Auskunft und beantwortet zugleich die Fachfragen der Verwaltungsmitarbeiter, von der Technik bis zum Feuerlöscher.
Hier wie bei den anderen geprüften Fliegenden Bauten gibt es keine Beanstandungen. Das ist nicht immer der Fall. Tauchen Mängel auf, muss die Untere Bauaufsicht der Stadt Frankfurt vor Ort entscheiden, ob diese so gravierend sind, dass schlimmstenfalls der Betrieb untersagt werden muss. Sind sie lediglich geringfügig, werden diese im Prüfbuch notiert und müssen in der Regel bis zur nächsten Abnahme am nächsten Spielort beseitigt sein. „Addieren sich die Mängel jedoch, werden bei der regelmäßig vorgeschriebenen Verlängerung entsprechende Auflagen formuliert oder auch bestimmte Überprüfungen durch eine Prüfstelle für Fliegende Bauten beim TÜV angeordnet werden.“ Dass die Auflagen überwacht werden, dafür ist die Untere Bauaufsicht zuständig. Das mag nach viel Bürokratie klingen, die steht aber für die maximale Sicherheit der Messegäste. Festgestellte Mängel sind glücklicherweise ein Ausnahmefall.
Stichwort: Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind nach § 68 der Hessischen Bauordnung (HBO) Absatz 1 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, benötigen genehmigungspflichtige Fliegende Bauten eine Ausführungsgenehmigung in Form eines Prüfbuches (Absatz 2). Das Regierungspräsidium Gießen ist für die Erteilung, Verlängerung und Übertragung dieser Ausführungsgenehmigung zuständig. (pm)