GUXHAGEN. „Die Guxhagener Katzenhilfe ist an die Grenze ihrer Aufnahmemöglichkeiten gestoßen“, sagt der 1. Vorsitzender des Vereins, Dieter Büchling. Es ist nicht nur Urlaubs-, sondern auch Welpenzeit.
Urlaubszeit bedeutet, dass Katzen vor Antritt der Urlaubsreise zurückgelassen oder ausgesetzt werden. Viele landen dann bei den Tierschutzvereinen, die anderen haben somit keine Chance, ein neues Zuhause zu finden. Sie streunen um ihren alten Standort. Erfolgt keine regelmäßige Futtergabe, beginnt die Verwilderung, da die Bindung zum Menschen fehlt.
Es ist aber auch Welpenzeit. „Welpenzeit bedeutet viel Stress für unsere Pflegestellen“, so Büchling. Die meisten Katzenbabys werden ohne ihre Mutter abgegeben. Das heißt, es muss mit Fläschchen gefüttert werden und dies mehrere Male am Tag.
Diese Katzenbabys kommen meist krank auf die Welt und vegetieren elend in Schuppen und Scheunen ohne tierärztliche Hilfe und Nahrung dahin. Die überlebenden Katzen sind meist chronisch krank und abgemagert. Bei Kontakt mit anderen Freilaufkatzen können sie hoch ansteckende Katzenkrankheiten übertragen. Diese frei lebenden Katzenwelpen werden mit ca. fünf Monaten selbst geschlechtsreif, vermehren sich unkontrolliert und die Folgen sind Katzenpopulationen, die ein erbärmliches Dasein fristen. Krankheiten, Leiden, Schmerzen, Hunger, bleibende Schäden und der Tod sind für diese Katzen Alltag.
Die Streunerkatzen sind daher auf die Hilfe von Tierfreunden und Tierschützern angewiesen, denn Jahr für Jahr nimmt ihr Elend zu. Die Tierschutzvereine können diese Katzenschwemme finanziell nicht mehr allein auffangen. „Hier sind Politik und Verwaltung gefragt, denn die in vielen Städten und Gemeinden geltende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, wird aber von den Katzenhaltern und den Verwaltungen nur lasch oder unzureichend umgesetzt werden“, schilder Büchling die aktuelle Lage.
Pauschalpaket – Kastration plus Kennzeichnung (Setzen eines Chips) – zur Minderung des Fundtierbestandes bei den Tierschutzvereinen beitragen.
Aber auch durch soziale Notsituationen werden die Pflegestellen des Vereins gefüllt. In den letzten Tagen erreichte die Guxhagener Katzenhilfe ein Notruf. Im Notruf hieß es unter anderem:
„Wir haben keine Lösung gefunden für unser Problem. Seit ca. sechs Jahren haben wir eine Katze und zwei Kater, die für uns nicht nur Tiere sind. Oh nein, sie sind ein Teil von unserem Leben. Seit sie auf der Welt sind, sind alle drei Hauskatzen. Sie haben nie Leid oder Angst erfahren müssen. Meine Frau ist seit acht Jahren sehr krank und hat sich gewünscht, dass wir uns die drei holen, damit sie, wenn sie immer länger im Bett bleiben muss, mit den dreien schmusen und spielen kann. Nun wurde vor drei Monaten entdeckt, dass sie nun durch ihr schwaches Immunsystem auch noch eine Allergie gegen Katzen Staub bekommen hat. (…)
Quelle: Mitteilung Guxhagener Katzenhilfe
Um den aktiven Tierschutz zu unterstützen, können Geldspenden für die Kastration von Streunerkatzen auf das Konto IBAN Nr. DE40 5205 2154 0042 0011 15 und SWIFT-BIC HELADEF1MEG bei der Kreissparkasse Schwalm – Eder der Guxhagener Katzenhilfe mit Stichwort „Streuner“ eingezahlt werden.
Was sagt der Gesetzgeber zum Aussetzen von Haustieren:
Das Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen, ist gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG verboten. Ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es bei Wohnungsaufgabe zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist strafbar.
Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. (pm | wal)
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