NIEDERZWEHREN. Ein Pkw-Fahrer (71) hat am Montag um kurz vor 15 Uhr wegen seiner Sensationsgier auf der A49 zwischen dem Kasseler Westkreuz und Niederzwehren einen Unfall verursacht. Da er danach auch noch verschwand, erwartet ihn eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht. Zudem wird er auch mit Schadensersatzansprüchen der Unfallgegnerin rechnen müssen.
Beamte der Polizeiautobahnstation Baunatal nahmen gegen 14:40 Uhr einen Verkehrsunfall auf der A49 zwischen der Anschlussstelle Niederzwehren und dem Westkreuz Kassel auf. Eine 24-jährige Seat-Fahrerin aus Edermünde war auf einen Audi aus dem Bereich Witzenhausen aufgefahren. Durch den Aufprall verletzte sich der 51-jährige Fahrer des Audi und wurde später in ein Kasseler Krankenhaus gebracht. Es entstand dabei ei Schaden von 13.000 Euro.
Während der Unfallaufnahme ereignete sich auf der Fahrspur in Richtung Kassel ein Folgeunfall. Diesen verursachte der 71-jährige Fahrer eines Seat Leon, der augenscheinlich ein gesteigertes Interesse an dem zuvor passierten Unfall hatte. Durch sein verkehrswidriges Verhalten musste eine hinter ihm fahrende 26-jährige Kasselerin stark bremsen und mit ihrem VW Golf ausweichen, wobei sie gegen die Leitplanke stieß. Nur so konnte sie einen Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Auto verhindern. Es entstand ein Schaden von etwa 1.200 Euro. Der Fahrer des Seat fuhr im Anschluss daran unbeirrt weiter. Da die Beamten den Vorgang mitbekamen, konnten sie auch das Kennzeichen des Seat notieren und den Fahrer ermitteln. (wal | ots)
6 Kommentare
Das Geschehen haben Sie anscheinend gut beobachtet bzw. Begafft…
Das mit Abhauen ist außerhalb dieser Situation leicht gesagt. Der Mensch ist mit Fehlern behaftet: Schockreaktion, evtl. nicht bemerkt oder der berühmte Fluchtreflex.
Im Nachhinein ist es leicht, eine Beurteilung vorzunehmen. Aber wer von uns hat noch nie einen Fehler im Straßenverkehr gemacht?
Ja. Gaffer sollte man bestrafen.
Was ist mit dem Sicherheitsabstand der Frau die den Unfall nur durch Ausweichen verhindern konnte?
Der Sicherheitsabstand lässt sich nicht genau festlegen.
Eine Regel: Tacho Anzeige halbe Geschwindigkeit in Meter
Zweite Regel: 3 Sekunden – entspricht bei 100 km/h ungefähr 85 m.
Bei schlechten Umgebungsbedingungen, zu denen auch Blendung durch die Sonne zählt, sollte man einen größeren Abstand wählen.
Es gilt dabei wie im gesamten Straßenverkehr: Lieber etwas langsamer, mehr Abstand als Unfälle zu erleben.
klar kann man jetzt alles auf die gaffer schieben, aber hätte sie den Sicherheitsabstand eingehalten hätte sie bremsen können müssen ohne gegen die Leitplanke zu knallen.
Offenbar hat die Polizei den Verursacher des Fast-Auffahrunfall identifiziert und dessen Kennzeichen notiert. Daher erübrigt sich die Diskussion über den Sicherheitsabstand. Wie man aus Erfahrung weiß, kann der Abstand schnell verringert werden, wenn der Vorausfahrende auf eine Unfallstelle unsicher reagiert, dabei plötzlich auf das Bremspedal tritt, um sich ein Bild des vorausgehenden Unfalls zu machen. Vor allen wenn der Grund für den folgenden Wagen von hinten nicht ersichtlich ist.
Ich hoffe, dass der Gaffer die möglichst härteste Strafe bekommt. Erst einen Unfall verursachen und dann abhauen; das ist wirklich widerlich !!!
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