ESCHWEGE. Ein Bauunternehmer aus dem Werra-Meißner-Kreis muss wegen Unterschreitung des Mindestlohnes 90.000 Euro Bußgeld zahlen, wie Michael Bender vom Hauptzollamt in Gießen am Freitag informiert.
Der 48-jährige Unternehmer hatte über dreieinhalb Jahre hinweg 22 Arbeitern nicht den im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt. Statt 13,95 Euro Stundenlohn für einen Baufacharbeiter (im Tatzeitraum) zahlte er nur 11,10 Euro. Begründen wollte er dies damit, dass die Arbeiter nur Hilfstätigkeiten und Arbeiten im Garten-Landschaftsbau ausführten, wofür niedrigere Mindestlöhne vorgesehen sind.
Nach einer Baustellenkontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Bad Hersfeld nahm der Zoll Ermittlungen wegen des Verdachts auf Mindestlohnunterschreitung auf. Dabei wurde festgestellt, dass alle Arbeiter Tätigkeiten ausübten, die unter den Mindestlohn für Facharbeiter fallen. Insgesamt rechneten die Ermittler aus, dass der Bauunternehmer 89.000 Euro Lohn gespart hatte. Einzelne Arbeiter erhielten dabei zwischen 13.000 und 17.000 Euro Lohn zu wenig.
Durch die Nichtzahlung des Mindestlohnes hatte er gleichzeitig auch die Sozialabgaben nicht in der richtigen Höhe abgeführt und so Beiträge zu den Sozialversicherungen und der Bauberufsgenossenschaft in Höhe von insgesamt mehr als 110.000 Euro eingespart.
Nicht genug, dass er für diese Straftaten vom Amtsgericht Eschwege mit einer Geldstrafe von 6.120 Euro bereits bestraft wurde.
Jetzt verhängte das Amtsgericht Gießen in einem Klageverfahren des Unternehmers gegen einen Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes Gießen noch ein Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro wegen der Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen, weil es auf sogenannte „Tatmehrheit“ erkannte und die Mindestlohnverstöße daher mit der Strafe des Amtsgerichtes Eschwege noch nicht abgegolten waren.
Darüber hinaus muss der Bauunternehmer die nichtgezahlten Sozialabgaben nachzahlen. (wal | pm)
3 Kommentare
Was passiert eigentlich mit Politikern, die Steuergelder in Millionenhöhe verschwenden. Müssen die auch zahlen ???
Muss er auch den Lohn nachzahlen den er zu Unrecht nicht gezahlt hat? Und die Beiträge zu deren Rente?
Dazu Zins- und Zinseszins.
Denn die Geschädigten sind ja auch die Mitarbeiter.
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