KIRTORF | GIESSEN. Erst kürzlich wurden die Freiwilligen Feuerwehren des Vogelsbergkreises für ihre Einsatzleistungen bei den großen Unwettern des Vorjahres mit dem Hessischen Feuerwehrpreis ausgezeichnet. Nun wurde bekannt, dass es bei einem der Einsätze im August zu einem Zwischenfall kam.
Wie die Staatsanwaltschaft in Gießen auf Anfrage mitteilte, soll ein 41-jähriger Autofahrer auf der Bundesstraße 62 eine Feuerwehrabsperrung durchfahren haben. Dort war ein Baum zwischen den Ortschaften Angenrod und Ober-Gleen auf die Fahrbahn gestürzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fuhr der beschuldigte Autofahrer an wartenden Fahrzeugen vorbei bis zur Absperrung der Feuerwehr, wo es letztendlich zum Zwischenfall gekommen sein soll. „Trotz mehrfacher Warnung des Gruppenführers der Feuerwehr, er möge dies unterlassen, soll der Beschuldigte langsam angefahren sein, sodass der Feuerwehrmann zur Seite treten musste, um ihn passieren zu lassen“, so Staatsanwalt Rouven Spieler zum Sachverhalt. Sollte dies so geschehen sein, liege aus seiner Sicht ein Fall der Nötigung vor. Nötigung wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 240).
Eine gerichtliche Klärung wird es jedoch nicht geben. Die Staatsanwaltschaft hat von der Erhebung einer Klage abgesehen, nachdem der Beschuldigte einen Geldbetrag von 800 Euro an ein Frauenhaus in Frankfurt gezahlt hat. „Die letzte Vorstrafe des Beschuldigten lag zu diesem Zeitpunkt über acht Jahre zurück und sein Verteidiger signalisierte, dass der Beschuldigte bereit sei, eine Auflage zu erfüllen“, sagte Staatsanwalt Rouven Spieler zur Einstellung des Verfahrens. Bei dieser Sachlage und angesichts des Umstands, dass niemand verletzt wurde, erschien der Staatsanwaltschaft diese Vorgehensweise sachgerecht. „Durch die Zahlung wurde dem Beschuldigten klar vor Augen geführt, dass ein solches Vorgehen inakzeptabel ist und Konsequenzen hat“, so Staatsanwalt Rouven Spieler. Wie es in einem Papier der Staatsanwaltschaft heißt, wurde bei der Einstellung des Verfahrens davon ausgegangen, dass es sich um einen einmaligen Fall handelt. Im Wiederholungsfall könne der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen.
Im Kreise der am Einsatz beteiligten Feuerwehrleute sorgte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage für gemischte Meinungen. „Man hört überall, dass die Feuerwehren angepöbelt, behindert und sogar körperlich angegangen werden. Bisher kannten wir das nur aus Berichten in den Medien“, bezog Kirtorfs Stadtbrandinspektor Heino Becker Stellung. Wie er sagte, kann und will er die Aktion des Autofahrers nicht verstehen. Nach seinen Schilderungen war die Bundesstraße für die Aufräumarbeiten kurzzeitig gesperrt, um die Einsatzkräfte vor dem Verkehr zu schützen. „Schließlich ist das Arbeiten mit der Motorkettensäge an sich schon sehr gefährlich, wenn dabei auch noch Bäume, die unter Spannung stehen, zersägt werden, ist höchste Aufmerksamkeit geboten“, machte der Stadtbrandinspektor deutlich. Wenn dann plötzlich ein Fahrzeug mitten in der Einsatzstelle auftauche, könne dies aus seiner Sicht für alle Beteiligten böse enden.
Laut Feuerwehrangaben stand an beiden Seiten der Einsatzstelle ein Posten, um die Straße zu sperren und den Verkehrsteilnehmern Auskunft über die Dauer und mögliche Umleitungen zu geben. „Der beschuldigte Autofahrer ignorierte die Sperrung und die mehrfache Ansprache, das geht gar nicht“, so Stadtbrandinspektor Becker. Er machte deutlich, dass es sich bei der Feuerwehr der Stadt Kirtorf um eine Freiwillige Feuerwehr handelt. „Wer will den Dienst in der Feuerwehr noch machen, wenn die Freiwilligen frustriert ausbleiben?“, mahnte der Stadtbrandinspektor im Hinblick auf den Einzug eines rohen Verhaltens in der Gesellschaft. „Ich hoffe, dass es ein einmaliger Blackout des Fahrers war und er daraus gelernt hat“, so der Wunsch Beckers. Ansonsten könne sich der beschuldigte Autofahrer einmal bei seiner örtlichen Feuerwehr melden und mitmachen, dann würde er aus Sicht des Kirtorfer Stadtbrandinspektors vielleicht verstehen, was es bedeutet, sich bewusst für andere Menschen in den Einsatz zu begeben. „Die Feuerwehrleute an einer Einsatzstelle waren vor ein paar Minuten an ihrem Arbeitsplatz, beim Spielen mit den Kindern oder schlafend im Bett und geben dann alles, um zu helfen, manchmal sogar ihr Leben“, bat Becker zu bedenken, wenn man Hilfskräfte auf der Fahrt mit Blaulicht und Horn sieht, an eine Einsatzstelle kommt oder gar selbst betroffen ist.
Im Bundesland Hessen gab es bei den Feuerwehren bislang keine Dokumentation zu solchen Vorfällen. Nach Angaben des Hessischen Innenministeriums ist jedoch eine Zunahme der Gewalt gegen Einsatzkräfte zu beobachten. Dies erfordere eine Dokumentation, die per Erlass am 6. Februar eingeführt wurde. Seitdem werden nun Vorfälle mit Gewaltanwendungen gegenüber Einsatzkräften über ein Meldesystem von den Zentralen Leitstellen erfasst. (pw)
15 Kommentare
Kann es sein, dass zwei verschiedene Berichte vorliegen, die Kommentare wirken so wirr. Es hat doch kein Gerichtsverfahren gegeben, wie sollte da ein Urteil gefällt werden?
Der „freundliche“ Autofahrer sollte zu 5 Jahren aktivem Dienst in der Feuerwehr mit allen Konsequenzen verdonnert werden. Also Lehrgänge absolvieren, am Übungsbetrieb teilnehmen und bei allen Alarmen ausrücken, auch nachts um 3 Uhr. Danach wird der nie wieder an einer Absperrung, sei es Feuerwehr oder andere BOS Einheiten kaltschnäuzig vorbeifahren.
3 Jahre wären sicherlich sinnvoller…
Was ist das für eine Justiz?
Der Richter sollte sich für das Urteil schämen.
Welcher Richter?
Oben Links, also gegenüber rechts!
In diesem Fall wäre sicherlich auch der Entzug der Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr oder 1 Jahr Sozialstunden bei der Feuerwehr ein gutes Urteil gewesen. Dann hätte der kleine Verkehrsrambo genug Zeit zum Nachdenken gehabt, warum die Strecke von der Feuerwehr zurecht gesperrt war. Kuschelurteil wobei er ja schon früher Gerichtlich in Erscheinung getreten ist.
Warum an ein Frauenhaus in Frankfurt statt an die betreffende Feuerwehr ?
Wo bleibt eine „Entschädigung“ für den betroffenen Feuerwehrmann ?
Gibt es da wie früher schon vorgekommen eine Bevorzugung?
Führerscheinsperre? MPU?
Gleichzeitig wird ein Strafverfahren gegen einen 15 Jährigen eingeleitet:
https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/eschwege-ort28660/fahren-ohne-fuehrerschein-polizei-erwischt-jugendlichen-auf-hoverboard-11781486.html
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