ALSFELD | ROMROD. Es scheint paradox: Während der Radweg zwischen Alsfeld und Romrod seit Tagen mit Schnee bedeckt ist, zeigt sich die Bundesstraße 49 an gleicher Stelle geräumt und gestreut. Eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde Hessen Mobil ergab, dass dieser Zustand die aktuelle Gesetzeslage wiederspiegelt.
„Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1994 (Az. III ZR 60/94) besteht keine generelle Räum- und Streupflicht an Geh – und Radwegen außerhalb von Ortsdurchfahrten“, so die zuständige Pressesprecherin. Wie sie sagte, könne sich jedoch eine Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf einem Radweg ergeben, wenn dieser stark frequentiert wird. „Als stark frequentiert gilt ein Radweg, wenn er von mindestens 50 Radfahrern pro Stunde bei einer gleichzeitigen Verkehrsbelastung von mehr als 600 Kraftfahrzeugen pro Stunde genutzt wird“, so die Pressesprecherin. Diese Anforderungen würden in diesem Bereich jedoch bei weitem nicht erfüllt werden.
Nach Angaben von Hessen Mobil wurde im Jahr 2010 anlässlich einer bundesweiten Verkehrszählung eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung des Radweges mit 32 Radfahrern pro Tag ermittelt (9154 Gesamtverkehr). Bei einer erneuten Zählung im Jahr 2015 wurden lediglich 10 Radfahrer pro Tag gezählt (8863 Gesamtverkehr). Auf Grundlage dieser Zahlen wurde ein Wert von 4 Radfahrern pro Stunde nach einem Rechenmodell ermittelt. „Also nicht annähernd die Mindestzahl von 50 Radfahrern pro Stunde“, so die Pressesprecherin. Zudem nimmt laut ihren Angaben der Radverkehr im Winter auf der Strecke meist deutlich ab. Dementsprechend sei der Radweg entlang der Bundesstraße 49 bei Alsfeld als im Winter nicht bedeutsam eingestuft, mit der Folge, dass auf ihm von den Straßenmeistereien grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt wird.
In diesem Zusammenhang informierte die Behörde, dass Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg erlaubter maßen verlassen dürfen, wenn dieser durch winterliche Verhältnisse nicht nutzbar ist. Gegebenenfalls dürfe dann die gestreute oder geräumte Bundesstraße von den Radfahrern benutzt werden. (pw)
4 Kommentare
Vielleicht würden da geräumt mehr fahren. Aber die Lobby ist zu klein.
Eine „aktuelle Gesetzeslage“ ist nicht immer gerecht, aber man ist die Haftung los. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage.
Neu müssen jetzt innerstädtisch solche Fahrradwege auf die Fahrbahn, siehe Schwalmstadt-Bahnhofstr. und Zwalmstr.. Hat räum- und streutechnisch dann Vorteile, aber man ist wieder der schwächere Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn, das bisschen Fahrbahnmarkierung schütz einen als Fahrradfahrer auch wenig, und es stinkt wieder intensiver nach Abgasen für den hechelnden Fahrradfahrer..
In HH hat man separate Fahrradwege auf die Fahrbahn zurück bauen müssen, ist aber „aktuelle Gesetzeslage“ ( extra 3 ). Hier ist die Legislative gefragt.
Klaus S.
02.02.2019
Bin über 10 Jahre, Sommer wie Winter, mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg nach Stadtallendorf zu Arbeit gefahren. Auf dem Streckenabschnitt im VB war nie geräumt. Hingegen auf dem Abschnitt im Landkreis Marb./Biedenk. zwischen Niederklein und Stadtallendorf, war mit wenigen Ausnahmen schon Frühmorgens um ca. 06:00 Uhr geräumt und gestreut. Ich frage mich an was hat das gelegen, haben die Verantwortlichen im Landkreis Marb./Biedenk. ein verantwortlicheres Bewusstsein? Hessenmobil bezieht sich im obigen Artikel nur auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1994!!! Hauptsache man ist aus der Verantwortung, der Mensch spielt hierbei keine Rolle.
Und???
Für was baut man Radwege ?? wenn die nicht geräumt werden .Da liegt sogar das Laub noch vom Herbst . Fahre den Weg ja oft . Im Herbst das nasses Laub und im Winter der Schnee . Also nur im Sommer gut zu befahren . Bin Heute von Alsfeld nach Romrod auf dem Radweg gefahren ( mehr gerutscht als gefahren ) bin dann auch auf der Bundesstraße gefahren . Ein tolles gefühl wenn Autos mit 100 und mehr an einem vorbei fahren und das noch bei gegen verkehr . Dann sollen die von Hessen Mobil und die Bundesrichter mal mit dem Rad auf der Bundesstraße fahren .
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