Randalierer zerstören Schaufensterscheibe
ALSFELD. In der Nacht zu Donnerstag warfen Randalierer eine Schaufensterscheibe eines ehemaligen Optikergeschäfts in der Georg-Martin-Kober-Straße in Alsfeld ein. Den dazu verwendeten Stein hatten sie sich vermutlich aus dem Schotterbett der in der Nähe liegenden Bahnschienen geholt. Der Sachschaden beträgt mehrere Hundert Euro.
Auto aufgebrochen
SCHLITZ. Aus einem im Grabenweg in Schlitz geparkten Pkw stahlen Diebe am Donnerstagnachmittag zwischen 15:45 Uhr und 16:45 Uhr eine im Innenraum abgelegte Lederhandtasche mit Bargeld, persönlichen Dokumenten, einem Goldring und einer schwarzen Sonnenbrille. Um an ihre Beute zu gelangen, hatten sie eine Seitenscheibe des Pkw eingeschlagen. Der Schaden beträgt mehrere Hundert Euro.
Geldbörse gestohlen
ALSFELD. Am Donnerstag gegen 16:45 Uhr ist an der Bushaltestelle in der Bahnhofstraße in Alsfeld eine junge Mutter beklaut worden. Nach ihren Angaben wartete sie mit ihren beiden Kindern auf das Sammeltaxi und befürchtet, dass in dieser Zeit ihre Geldbörse aus ihrer Einkaufstasche gestohlen wurde. Sie verdächtigt zwei junge Männer, die sich auffällig verhalten haben und kurz darauf mit einem roten Bus weggefahren seien. Sie beschreibt die beiden Tatverdächtigen als etwa 20 Jahr alt und dunkelhäutig. In der pinken Geldbörse befanden sich rund 200 Euro Bargeld und persönliche Papiere.
Hinweise bitte an die Polizeistation Alsfeld, Tel. 06631-9740. (wal | ots)
3 Kommentare
Was wäre die Polizei nur ohne die wichtigtuenden Kommentare des nh24-lesers?!?
„Den dazu verwendeten Stein hatten sie sich vermutlich aus dem Schotterbett der in der Nähe liegenden Bahnschienen geholt.“
Das stellt einen gefährlichen eingriff in den Bahnverkehr dar. In dieser Richtung sollte man ermitteln udn dann mal so richtig die Möglichkeiten des Strafgesetzbuches ausloten !
Guten Herr Staatsanwalt,
Wie kommen Sie denn bitte auf die Idee, dass es sich dabei um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 StGB handelt?
Zweite Frage: Was erhoffen Sie sich durch eine Auslosung des Strafgesetzbuches?
Kommentare wurden geschlossen.