TREYSA. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes Kassel bringt die flächendeckende spezialisierte Behandlung von Schlaganfallpatienten in Gefahr. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum. Dr. Bernd Schade, Chefarzt der Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa: „Das Urteil kann für die Region und die Hephata-Klinik katastrophale Folgen haben.“
Worum geht es dabei genau? Kliniken, wie die Hephata-Klinik, die auf die Behandlung von Schlaganfall-Patienten spezialisiert sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um bei den Krankenkassen eine Sonderzulage geltend machen zu können. Auf diese Sonderzulage sind die Kliniken dringend angewiesen, denn eine Schlaganfall-Abteilung muss 24 Stunden am Tag eine hohe personelle, medikamentöse und technische Ausstattung bereithalten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die 24 Stunden-Verfügbarkeit eines Neurologen, eines Computertomographen (CT), von Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden, und auch von bestimmten medikamentösen Therapien. Ein weiteres Kriterium ist die Vorgabe, dass die Verlegung eines Patienten von einer regionalen Schlaganfall-Abteilung in eine übergeordnete Spezialklinik mit Neurochirurgie oder Neuroradiologie in einer Transportzeit von maximal 30 Minuten möglich sein muss. Nun hat das Bundessozialgericht diese Zeitvorgabe neu definiert: Die 30 Minuten umfassen nicht die reine Transportzeit, sondern laufen ab der Entscheidung des Arztes, dass der Patient verlegt werden muss, und enden erst mit der Übergabe des Patienten an den Neurochirurgen.
Die bisherige Regelung erfüllt die Hephata-Klinik, die über einen Hubschrauber-Landeplatz verfügt und mit der Uni-Klinik Marburg sowie dem Klinikum Kassel zusammenarbeitet. Die Hephata-Klinik ist zudem Gründungsmitglied des „Neurovaskulären Netzwerks – NeuroNetz Mitte“, an dem 14 Kliniken in Nordhessen und angrenzenden Regionen zusammenarbeiten. „Uns liegt die wohnortnahe und kompetente Versorgung unserer Patienten sehr am Herzen. Das Urteil des Bundessozialgerichtes führt aber genau zum Gegenteil“, befürchtet Schade. „Die Neuauslegung der 30-Minuten-Regel ist einfach unrealistisch, vor allem auf dem Land, aber selbst in großen Städten schwer zu erfüllen. Sie bedeutet, dass nur noch große Maximalversorger Schlaganfälle behandeln können und die vielen regionalen Schlaganfall-Abteilungen vor dem Aus stehen.“
Ähnliche Befürchtungen haben die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie: „Wir teilen die Sorgen vieler Kliniken, weil wir nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum eine gute Akutversorgung benötigen“, sagt Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandvorsitzender der Deutschen Schlaganfall-Hilfe. „Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum ein bewährtes und erfolgreiches System jetzt durch bürokratische Spitzfindigkeiten in Frage gestellt werden soll. Damit kann eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, die zur ernsthaften Gefährdung von Patienten führt“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im vergangenen Jahr wurden 260 Schlaganfall-Patienten in der Hephata-Klinik behandelt. Nicht mal fünf Prozent davon mussten in eine größere Spezialklinik verlegt werden, weil sie eine hochkomplexe Behandlung benötigten. „Das ist für die Sonderzulage aber egal. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, entfällt die Sonderzulage komplett, für alle Patienten“, so Schade. Eine Krankenkasse hat bereits Rückforderungen an die Hephata-Klinik für die Behandlung von Schlaganfall-Patienten nach der neuen 30-Minuten-Regel gestellt. Die anderen Krankenkassen haben mitgeteilt, dass Urteil zu prüfen.
„Bei den meisten Patienten vergehen zwischen dem Eintreffen in unserer Klinik, der Diagnose und dem Beginn der Behandlung nicht mal 45 Minuten. Müssten diese Patienten bis nach Marburg oder Kassel fahren, vergehen schon allein für den Transport 45 Minuten. Bei einem Schlaganfall zählt aber jede Minute“, sagt Schade. „Wir haben in Deutschland einen der weltbesten Standards in der Behandlung von Schlaganfällen. Es kann doch nicht sein, dass wir das nun aufs Spiel setzen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung muss für alle Menschen, auch im ländlichen Raum garantiert sein. Zudem sind die Folgekosten für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem deutlich höher, wenn die Erstbehandlung nicht in einer spezialisierten Abteilung erfolgt.“
Schade hofft wie seine Kollegen bundesweit auf die Umsetzung einer Aussage von Bundes-Gesundheitsminister Jens Spahn. Laut Medienberichten wolle Spahn die Neuregelung zum Januar 2019 per Gesetz korrigieren. Schade: „Wir brauchen diese Änderung der Änderung, sonst sieht es schlecht aus.“ (me)
Die Hephata-Klinik: Die Hephata-Klinik ist ein Fachkrankenhaus für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossener Tagesklinik und Psychiatrischer Institutsambulanz. Hinzu kommen eine Beratungsstelle für Epilepsie und eine für Multiple Sklerose sowie ein eigenes Schlaflabor. Die Hephata-Klinik hat eine eigene, moderne Schlaganfall-Abteilung mit 13 Betten, in der 24 Stunden am Tag ein interdisziplinäres Team aus Fachärzten, Pflegern, Logo-, Ergo- und Physiotherapeuten die Patienten versorgt. Die Klinik verfügt über CT und MRT.
Schlaganfall-Symptome: Ein Schlaganfall ist eine plötzlich („schlagartig“) auftretende Erkrankung des Gehirns, die oft zu einem länger anhaltenden Ausfall von Funktionen des Zentralnervensystems führt und durch Störungen der Blutversorgung des Gehirns verursacht wird. Grob unterscheiden lassen sich die Schlaganfälle in plötzlich auftretende Minderdurchblutung (Hirninfarkt) und die akute Hirnblutung. Typische Symptome für den Schlaganfall sind halbseitige Lähmungserscheinungen, plötzlich herabhängende Mundwinkel, Sprechstörungen, die Unfähigkeit, Gesprochenes zu verstehen oder richtig zu sehen.
4 Kommentare
bei all dem hickhack bleibt der betroffene patient mal wieder auf der strecke.
aber es soll ja seit vielen jahren alles besser werden in unserem lande.
die bürokratie wächst und wächst,juristen fällen urteile die kein normaler bürger nachvollziehen kann aber alles wird gut.
Ein Schlaganfall muss innerhalb von maximal 4 Stunden behandelt werden, um bleibende Schäden zu verhindern, so heißt es. Doch erleiden viele einen Schlaganfall alleine zu Hause und dann erkennt niemand was offensichtlich ist. Dann hat der Erkrankte eben die vier Stunden Zeit. Neben dem Schlaganfall gibt es noch die TIA ( transitorische ischämische Attacke ), das ist eine Art Mini-Schlaganfall, der oft einem schweren Schlaganfall vorausgeht. Ein TIA klingt aber meist nach ein bis zwei Stunden ab, trotzdem sofort die 112 anrufen, man kann nicht mehr alleine in die Klinik fahren, denn folgt ein richtiger Schlaganfall verliert man sofort die Kontrolle über das Fahrzeug. Mit einem Schlaganfall kommt man mit Blaulicht in die Klinik.
Das Urteil kam ja nur zustande weil die Barmer und DAK mal wieder spitzfindig Geld von einem Krankenhaus zurückforderten. Allerdings muß man sich fragen was für schwache Richter an höchsten Gerichten eingesetzt werden . Auch da herrscht scheinbar akuter Fachkräftemangel . Wenn da aus Berlin von Herrn Spahn nicht sofort eingegriffen wird , sieht es für viele Fachabteilungen düster aus. Und damit auch für viele Patienten. Beim Schlaganfall kommt es wirklich auf jede Minute an um bleibende Schäden zu vermeiden !
Tja da haben ja wieder mal Juristen voll neben der Realität vorbeigeurteilt.
DieAuslegung eines Zeitfaktors, gerade bei Erkrankungen wo es auf Zeit und schnelles Handeln ankommt, so kümmelkernspalterisch zu definieren und damit billigend in Kauf nehmen, dass Patienten schwere gesundheitliche Nachteile bis hin zum Tod erleiden grenzt ja schon an fahrlässige Körperverletzung 🙁
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