HAUNECK. Auf dem Gelände einer Spedition im Gewerbegebiet „Blaue Liede“ in Hauneck fuhr am Freitag gegen 18:10 Uhr ein 35 Jahre alter Lkw-Fahrer aus der Ukraine auf einen geparkten Sattelauflieger auf.
Ein Mitarbeiter der Spedition bemerkte die erhebliche Alkoholisierung des Mannes und informierte die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab vor Ort 2,78 Promille. „Zwar handelt es sich bei dem Speditionsgelände um keinen öffentlichen Verkehrsraum, doch war der Fahrer erst wenige Minuten zuvor auf selbiges gefahren“, so ein Polizeisprecher in Bad Hersfeld. Den 35-Jährigen nahmen die Polizisten mit zur Dienststelle, wo ihm ein Arzt zwei Blutproben entnahm. Seinen Führerschein stellten sie für einen zu erwartenden Sperrvermerk, damit er in Deutschland nicht mehr fahren darf, sicher. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 20.000 Euro geschätzt. (pm | wal)
3 Kommentare
Janitor, das Speditionsgelände ist selbstverständlich kein „öffentliches Gelände“ oder gar „öffentlicher Verkehrsraum“, nur weil es dort (möglicherweise) weder Zäune noch Schranken gibt. Versuchen Sie einfach mal, auf dem „öffentlichen Gelände“ zu parken oder zu grillen.
Zu meinem Grundstück (und vermutlich zu über 90% der bundesdeutschen Grungstücke) ist jederzeit ein unkontrollierter Zugang möglich. Trotzdem bestreite ich vehement, daß es dadurch zum „öffentlichen Gelände“ (Park? Spielplatz??) wird. Wer´s trotzdem versuchen will, bekommt ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch an den Hals. Und auf privaten Grundstücken darf ich denn auch mit über 2 atü auf dem Kessel Lkw fahren. Sofern es mir der Eigentümer gestattet hat.
Auf Privatgrundstücken gilt selbstverständlich auch keine StVO. Die gilt nur im öffentlichen Verkehrsraum. Mithin sind die Schilder auch nur eine Orientierungshilfe.
Also hatte der Polizeisprecher schon recht, daß der Don Promillo nur für die Anfahrt im „öffentlichen Verkehrsraum“ zu Verantwortung gezogen werden kann. Und die Fahrkarte kann ihm die Polizei leider auch nicht lochen, da ihm als ukrainischen Staatsbürger das Dokument von deutschen Behörden nicht entzogen werden kann. Es gibt nur einen Sperrvermerk und eine Meldung an die ukrainischen Behörden…
„Zwar handelt es sich bei dem Speditionsgelände um keinen öffentlichen Verkehrsraum, doch war der Fahrer erst wenige Minuten zuvor auf selbiges gefahren“, so ein Polizeisprecher in Bad Hersfeld. “
Wenn das Speditionsgelände nicht durch Schranken und Zäune so abgesichert ist, dass kein unkontrollierter Zugang möglich ist, handelt es sich um ein öffentliches Gelände.
Meist steht ja am Eingang auch noch ein Schild, das darauf hinweist, dass im Gelände die StVO gültig ist.
Was für ein passender Name:
Gewerbegebiet „Blaue Liede“ !
2,78 promille,dass ist schon ein recht guter wert für diese zeit und auch ein eindeutiges indiez,dass der „suffkopp“gut im traning ist.
jedenfalls ist er den führerschein los und bekommt ihn hoffentlich nicht so schnell wieder.
nur gut,dass keiner zu schaden gekommen ist.
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