HOMBERG/EFZE. Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist mit sofortiger Wirkung von der Unteren Wasserbehörde verfügt worden, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen und Seen, bis auf Weiteres untersagt ist. Das Verbot greift nicht für zuvor ausgesprochene Genehmigungen zur Wasserentnahme.
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Wasserentnahme
Regierungspräsidium kündigt Einschränkungen von Wasserentnahmen an
KASSEL | FULDA. Das Regierungspräsidium und die Unteren Wasserbehörden der Landkreise gehen aktuell davon aus, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich weiter sinken und eine Beschränkung der Wasserentnahmen unmittelbar bevorsteht.
Landrat Manfred Görig: Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt
LAUTERBCH. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verbietet der Vogelsbergkreis – wie schon im vergangenen Jahr – ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen.