HOMBERG/EFZE. Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist mit sofortiger Wirkung von der Unteren Wasserbehörde verfügt worden, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen und Seen, bis auf Weiteres untersagt ist. Das Verbot greift nicht für zuvor ausgesprochene Genehmigungen zur Wasserentnahme.

Das Wehr in Fritzlar @Foto: nh24 / Wittke-Fotos